Heppenheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche:
A Altstadt/Graben/Siegfriedstraße 1-31 bzw. 2-68
B Bensheimer Weg/Heinrichstraße/Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-15a/Marienstraße/Kleiner Markt 3-5/ Lehrstraße 25
C Karl-Marx-Straße/Karlstraße/Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/Walther-Rathenau-Straße 1-19, 20, 22, 24)/In der
Krone/Bahnhofstraße/Ernst-Schneider-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11-19/Neckarstraße 1-7
besteht ab sofort die Möglichkeit, neue Parkausweise für das Jahr 2025 zu beantragen.
Kontaktlos können die Bewohnerparkausweise auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) ist unter der Rubrik Rathaus & Politik/Bürgerservice das Onlineformular verfügbar. Der Bewohnerparkausweis wird dann mit der Rechnung direkt nach Hause versendet.
Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich.
Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.
Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhaltverbote hat, kann auf Antrag einen Parkausweis pro Gewerbe erhalten.
Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis 90,00 €. Jede Änderung eines Bewohnerparkausweises kostet 10,00 €.
Bewohnerparkausweise sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2024 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2025.
Ausnahmegenehmigungen für Ärzte, für Handwerker und für Soziale Dienste für das Kalenderjahr 2025 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.
Daneben besteht für Handwerker die Möglichkeit Handwerkerparkausweise, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.
Auskunft erteilt: Bürgerbüro Friedrichstraße 21 Telefon (0 62 52) 13-30 00
Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sa. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Auskunft erteilt: Ordnungsamt Gräffstraße 7 – 9 Telefon (0 62 52) 13-12 15
Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
sowie nach tel. Vereinbarung