Die Schützenstraße ist ab der Kreuzung zum Diebsweg bis zur Kreuzung Pfaffengrundstraße nun eine Fahrradstraße. Eine durchgezogene Linie trennt den Fußweg von der restlichen Fahrbahn, verschiedene Piktogramme verdeutlichen zudem die neue Verkehrslage – trotzdem bleibt der Abschnitt auch für Anliegende mit dem Auto befahrbar. Foto: Stadt Heidelberg
Für Kraftfahrzeuge bedeutet das: Dank des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ können Anliegende, dazu zählt auch die Kundschaft der Geschäfte in der Schützenstraße, weiter in die Fahrradstraße fahren. Der Durchgangsverkehr muss über die Parallelstraßen ausweichen.
Was ist eine „Fahrradstraße“?
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die speziell für Radfahrende konzipiert ist. Das bedeutet: Radfahrende haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren – auch wenn Kraftfahrzeuge hinter ihnen sind und dadurch nicht überholen können. Pkw und andere Fahrzeuge sind – außer es gibt entsprechende Zusatzzeichen (wie „Anlieger frei“ in der Schützenstraße) – grundsätzlich verboten. Selbst mit Einfahrerlaubnis müssen sie auf Radfahrende besonders Rücksicht nehmen und das Tempolimit von 30 Stundenkilometern beachten.
Woher weiß ich, dass ich mich auf einer Fahrradstraße befinde?
Beginn und Ende einer Fahrradstraße sind dank entsprechender Beschilderung zu erkennen. Weiter signalisieren großflächige Bodenmarkierung die neue Fahrbahnvariante.
Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für die Anwohnenden?
Das Wohnen an einer Fahrradstraße hat analog zum Wohnen in einer Tempo-30-Zone folgende Vorteile: Weniger Fahrzeuge und langsame Geschwindigkeiten sorgen für Ruhe und ein angenehmes Wohnumfeld. Anliegende haben weiter die Möglichkeit, mit dem Auto das Grundstück zu erreichen.
Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Internetseite.