Ladenburg / Metropolregion Rhein-Neckar. Der Gemeinderat hat in der Oktobersitzung einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 auf 153 Prozent zu senken. Aktuell beträgt dieser 340 Prozent.
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Jahrzehntelang erfolgte die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten aus dem Jahr 1964. Baden-Württemberg hat sich mit dem modifizierten Bodenwertmodel für einen Sonderweg entschieden. Künftig stehen die Größe und die Lage des Grundstücks bei der Besteuerung im Vordergrund. Die Grundsteuer B gilt für betriebliche und private Grundstücke, steuerpflichtig sind deren Eigentümerinnen und Eigentümer.
Ab 2025 wird der Grundsteuerbetrag wie folgt berechnet:
Die Ermittlung und Festlegung des Bodenrichtwerts erfolgt durch den Gutachterausschuss in Weinheim. Im Zuge der Grundsteuerreform ist der Hebesatz ab dem 1.1.2025 anzupassen und gleichermaßen eine „Aufkommensneutralität“ für die kommunalen Finanzen zu erreichen. „Aufkommensneutral“ bedeutet jedoch nicht, dass kein Steuerpflichtiger mehr zahlen muss. Das Finanzministerium Baden-Württemberg erwartet Belastungsverschiebungen in Einzelfällen.
Nachdem der Stadtverwaltung nunmehr eine repräsentative Anzahl an Grundsteuermessbescheiden vorliegen, wurde auf Basis dieser Datenauswertung der neue Hebesatz ermittelt. Um das Grundsteueraufkommen auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren zu halten, ist ein Hebesatz von 153 Prozent erforderlich. Diesem Vorschlag der Verwaltung ist der Gemeinderat gefolgt. Damit liegt der Hebesatz im Korridor des gerade aktualisierten Transparenzregisters des Finanzministeriums, das zwischen 140 und 154 Prozent liegt.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des neuen Hebesatzes zu Beginn des Jahres 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.
Wer seine Grundsteuer vorab selbst berechnen möchte, kann dies mit folgender Formel tun:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
(Finanzamt Weinheim) (153 %)
Quelle – Stadt Ladenburg