Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Seit September 2024 wertet ein externes Unternehmen im Auftrag der Stadt Heidelberg Wohnungsinserate von Online-Plattformen aus. Bei Verdachtsfällen auf überhöhte Mieten meldet das beauftragte Unternehmen diese der Verwaltung. Daraufhin kann die Verwaltung aktiv die Vermieter kontaktieren und sie auf unangemessen hohe Mieten hinweisen. Das Mietmonitoring bezieht sich auf Neu- und Wiedervermietungen. Bei bestehenden Mietverhältnissen müssen die Mieter sich selbst aktiv an die Verwaltung wenden. Das Mietmonitoring ist in Anlehnung an das „Freiburger Modell“ eingeführt worden. Bis Ende des Jahres 2024 soll eine erste Auswertung veröffentlicht werden.
Verdachtsfälle auf Mietüberhöhung bald online melden
Der Gemeinderat hatte im Februar 2024 die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung von überhöhten Mieten auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt beschlossen. Neben dem neu eingerichteten Mietmonitoring wird es Mietenden in Kürze auf der städtischen Webseite ermöglicht, bei Verdachtsfällen direkten Kontakt zur Stadt aufzunehmen. Die Mieterhaushalte haben jederzeit die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein formales Verfahren gegen den Vermieter eingeleitet werden soll oder nicht. Dieses Verfahren richtet sich dann auch an bestehende Mietverhältnisse.
Städtischer Mietspiegel gibt Auskunft über ortsübliche Mieten
Bereits seit über 20 Jahren gibt der städtische Mietspiegel einen Überblick zu ortsüblichen Mieten. Unter www.heidelberg.de/mietspiegel können Mietende und Vermietende online mit einem interaktiven Mietspiegelrechner ermitteln, welche Miethöhe für die jeweilige Immobilie angemessen ist. Parameter wie Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen, Fußbodenbelag, Lage und weitere Merkmale können individuell eingegeben werden.
Die Verwaltung strebt an, durch das Maßnahmenbündel zur Überwachung des Mietpreises nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter zu erreichen. Hiermit soll eine allgemeine Nutzung des Verfahrens aller Wohnungsmarktakteure zur Orientierung und Richtschnur bezüglich der Wohnraummiete etabliert werden.