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Heidelberg – Das Berufsbild der „Tagesmutter“ hat sich gewandelt – Für Eltern ist Kindertagespflege Alternative in der Kleinkindbetreuung – Stadt unterstützt Qualifizierung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Wenn sich Heidelberger Eltern auf die Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder machen, haben sie die Wahl: in 85 Kindertageseinrichtungen stehen Krippenplätze für Kinder von null bis drei Jahren zur Verfügung. Alternativ zum Angebot von Kindertageseinrichtungen gibt es die Kindertagespflege, die für familiennahe Betreuung in Kleingruppen steht. In Heidelberg bieten rund 130 Kindertagespflegepersonen in den Stadtteilen Kindern im Alter von null bis drei Jahren ein gleichrangiges Förderangebot. Für Kinder über drei Jahren kann Kindertagespflege bei besonderem Betreuungsbedarf ergänzend genutzt werden.

„Das Bild von der Hausfrau, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe zu Hause andere Kinder betreut, hat dabei längst nichts mehr zu tun mit dem gewandelten Bild der Tagesmütter und
-väter von heute. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat sich in den vergangenen Jahren immer stärker professionalisiert und zu einem anerkannten Berufsbild entwickelt. Wir als Stadt fördern auch hier die Qualifizierung, weil uns Qualität bei der Bildung und Betreuung von Kindern in Heidelberg über alle Angebote hinweg wichtig ist“, sagt Bürgermeisterin Stefanie Jansen.

Wer Kinder betreut, muss umfangreich qualifiziert sein

Die qualitativen Anforderungen an Kindertagespflegepersonen haben sich deutlich erhöht. Bevor eine Kindertagespflegeperson tätig werden darf, stellt das Kinder- und Jugendamt zunächst die Eignung dieser Person fest. Außerdem muss eine umfangreiche Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson durchlaufen werden. Diese Qualifizierungsmaßnahme umfasst in der Zwischenzeit 300 Unterrichtseinheiten inklusive eines Praktikums sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind.

Mehr als zwei Drittel der aktuell 130 tätigen Heidelberger Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder mittlerweile in extra dafür angemieteten Räumen. Die frühere „Tagesmutter“ ist heute eine qualifizierte „Kindertagespflegeperson“, die Familien ein individuelles, familiennahes und meist auch flexibles Betreuungsangebot in Kleingruppen bietet und vor allem im Bereich der unterdreijährigen Kinder einen wichtigen Beitrag in der Kinderbetreuung leistet.

Eine Kindertagespflegeperson, die zu Hause betreut, ist selbständig tätig und darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Bei Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen handelt es sich meist um eine Großtagespflegestelle. Dort betreuen mindestens zwei selbständig tätige Kindertagespflegepersonen bis zu sieben oder neun Kinder gleichzeitig. Kindertagespflegepersonen sind umfassend qualifiziert, müssen jährlich an Fortbildungen teilnehmen und werden durch das Kinder- und Jugendamt beraten und betreut. Die Kindertagespflegepersonen sind zwar selbständig tätig, die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden jedoch durch das Kinder- und Jugendamt überwacht.

Heidelberger Qualitätspauschale

Neben Qualifizierung und Fortbildungen hat die Stadt Heidelberg als freiwillige, zusätzliche Förderleistung in diesem Jahr die Heidelberger Qualitätspauschale eingeführt, die der Heidelberger Gemeinderat im Herbst 2023 beschlossen hat. Kindertagespflegepersonen, die sich über die gesetzliche Weiterbildungspflicht hinaus mit der Steigerung der Qualität ihrer pädagogischen Arbeit befassen und diese nachweisen, können die Qualitätspauschale erhalten.

Kontakt und Informationen

Eltern, die Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege für ihr Kind haben oder sich selbst als Kindertagespflegeperson qualifizieren wollen, können sich an die Fachberatung des Sachgebietes Kindertagespflege im Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg wenden,
E-Mail tagespflege@heidelberg.de.

Mehr zum Thema Kinderbetreuung in Heidelberg sind im Internet unter www.heidelberg.de/kinderbetreuung erhältlich. Informationen gibt auch der Heidelberger Tagesmütterverein e. V. online unter heidelberger-tagesmuetter.de.

Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2024, 19:24

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