Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg arbeitet intensiv an der städtebaulichen Entwicklung im Süden des Patrick-Henry-Village (PHV). Darüber hat die Stadt den Gemeinderat in dessen Sitzung am 17. Oktober 2024 informiert. In enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde die Aufteilung der zu entwickelnden Grundstücke festgelegt. Die BImA wird in einer ersten Stufe zwei Gebäude im Süden von PHV auf dem Baufeld B4 sanieren und erweitern. In einer zweiten Stufe werden durch die BImA weitere Gebäude saniert, aufgestockt oder neugebaut.
Parallel dazu plant die Stadt derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Quartier auf den Baufeldern B3/B4. Dieser soll die Inhalte der Rahmenplanung in rechtsverbindliche Planungen umsetzen sowie die öffentlichen und privaten Flächen, die Grünflächen und die Erschließungsmaßnahmen sichern. Darüber hinaus werden im Bebauungsplan umweltrechtliche Auswirkungen untersucht, wie beispielsweise der Artenschutz und der Immissionsschutz, sowie verschiedene Maßnahmen berücksichtigt.
Weitere Bebauungspläne folgen
Auch für die Erschließungs- und Grünflächen des gesamten PHV-Areals werden weitere Bebauungspläne vorbereitet. Diese schaffen die Voraussetzungen für den Bau wichtiger Infrastrukturen wie den Parkway und die Logistikstraße. Zudem wird an der städtebaulichen Planung des Quartiers A5 gearbeitet, für das ebenfalls ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Die Änderung des Flächennutzungsplans für PHV wird derzeit durch den Nachbarschaftsverband vorbereitet, um die künftigen Bebauungspläne daraus entwickeln zu können.
Stadt plant Bebauungsplan für den alten Dorfkern in Neuenheim
Schutz der historischen Strukturen
Die Stadt Heidelberg strebt an, die städtebauliche Entwicklung im Stadtteil Neuenheim durch das Aufstellen eines Bebauungsplans zu ordnen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 beschlossen. Ergänzend zu den bestehenden Erhaltungssatzungen soll der Bebauungsplan die historischen Strukturen im alten Dorfkern von Neuenheim schützen und eine geordnete bauliche Entwicklung sicherstellen. Besonders der Bereich um den Marktplatz weist noch zahlreiche kleinteilige, dörfliche Gebäude auf, die als prägende Teile des Ensembles bewahrt werden sollen.
Die Erhaltungssatzung „Alter Dorfkern“ schützt seit dem Jahr 2013 die Bausubstanz der dörflichen Struktur, doch fehlen hierbei bauliche Vorgaben bei Neubauten. An- oder Umbauten führen weiterhin zu städtebaulichen Herausforderungen. Der neue Bebauungsplan soll diese Lücke schließen und gleichzeitig sicherstellen, dass neue Bauvorhaben sich harmonisch in das historische Erscheinungsbild einfügen.
Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans sind:
• ein städtebaulich angemessenes Maß für Neubauten und Nachverdichtungen
• Sicherung von Freiflächen zur ökologischen Aufwertung
• architektonische Vorgaben zur Wahrung des historischen Ortsbildes, insbesondere in Bezug auf Form, Material und Farbe
Das Plangebiet erstreckt sich über das Zentrum des alten Dorfkerns von Neuenheim von der Lutherstraße bis zur Brückenstraße und umfasst den Marktplatz. Bereiche, die bereits durch bestehende Bebauungspläne geregelt sind, wie der Bereich „Uferstraße/Lutherstraße/Brückenkopfstraße/Schulzengasse“, sind davon ausgenommen. Das Gebiet umfasst insgesamt rund zwei Hektar.