Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Kreistag Südliche Weinstraße hat in seiner jüngsten Sitzung seine Förderrichtlinie für den Neubau von Kindertagesstätten im Landkreis neu festgelegt. Die Anpassungen waren wegen eines Gerichtsurteils in Bad Ems erforderlich geworden und entsprechen der Muster-Richtlinie des Landkreistages. Der Landkreis SÜW wird nun alle Förderanträge, die seit dem 1. Juli 2021 zum Thema Kita-Bau gestellt wurden, entsprechend überprüfen und gegebenenfalls Zuschüsse nachgewähren. Den Betrag, der den Antragstellenden zusätzlich zu gewähren ist, wird in jedem Einzelfall ermittelt. Dass eine Nachberechnung kommt, war bekannt; der Kreis hatte gegenüber den Kitaträgern und in den entsprechenden Veröffentlichungen an die Medien in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen.
Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es 76 Kitas. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen musste beziehungsweise muss noch um- oder neugebaut werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Von den 76 Einrichtungen befinden sich 29 in kommunaler Trägerschaft, 26 in Trägerschaft einer katholischen Kirchengemeinde, 19 werden von einer protestantischen Kirchengemeinde getragen, zwei von sonstigen freien Trägern. Der Landkreis selbst unterhält keine Kitas.
Die Förderrichtlinie ist online abrufbar unter www.suedliche-weinstrasse.de/kita-foerderrichtlinie
Blick zurück: Nach dem Gerichtsurteil bezüglich der Angemessenheit von Finanzierungsanteilen, das landesweit Nachprüfungs- und Anpassungsbedarf bei den kommunalen Förderrichtlinien der Landkreise ausgelöst hat, war den Kreis Gremien in SÜW vorgeschlagen worden, einer landesweit einheitlichen Regelung zu folgen. Diese stimmten dem zu. Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag die vom Landkreistag erarbeitete und empfohlene Muster-Richtlinie nun zur Beschlussfassung vorgeschlagen, nachdem diese mittlerweile vorlag.