Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(rerd/ak) – Führerschein-Nostalgiker aufgepasst: Wer noch keine fälschungssichere Fahrerlaubnis hat, sollte schnellstmöglich einen Termin mit der Führerscheinstelle oder in einem der Bürgerämter vereinbaren. Am 19. Januar 2025 endet die Umtauschfrist für Papierführerscheine – also alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Bis dahin müssen Führerscheininhaberinnen und -inhaber ihren alten Papierführerschein gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht haben. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde hat Zeit bis 2033, kann den Umtausch aber auch jetzt schon beantragen.
Termine bei der Führerscheinstelle oder den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg können bequem online unter termin.heidelberg.de in der Kategorie „Bürgeramt“ gebucht werden oder telefonisch unter 06221 58-13333. Alternativ können Termine auch vor Ort in jedem Bürgeramt vereinbart werden.
Benötigt werden:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• bisheriger Führerschein
• Falls der letzte Führerschein nicht in Heidelberg ausgestellt wurde, wird außerdem eine Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, benötigt. Diese kann per E-Mail oder telefonisch bei der damals zuständigen Behörde angefordert werden.
• Die Gebühr beträgt 25,30 Euro.
Hintergrund
Im Jahr 2006 hat die EU einen einheitlichen Führschein für ihre Mitgliedsstaaten beschlossen, der die Fälschungssicherheit erhöht und Missbrauch erschwert. Der EU-einheitliche Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf (ohne erneute Prüfung) wieder beantragt werden. Um den Fahrerlaubnisbehörden die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, erfolgt der Umtausch alter Fahrerlaubnisdokumente gestaffelt. Der nächste Stichtag am 19. Januar 2026 gilt für alle Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.