Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar. “Bei dem Thema “Fahrradweg zwischen Harthausen und Schwegenheim” könnte man sich schon wie Don Quijote vorkommen, der in dem berühmte Roman des spanischen Schriftstellers Miguel de Cervantes Saavedra gegen Windmühlen kämpft,” so der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU). Seit über 20 Jahren wird über den 2,3 km langen Radweg zwischen Harthausen und Schwegenheim diskutiert. Politisch Verantwortliche nahezu aller Parteien befürworten den Ausbau, insbesondere wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger sehnlichst diesen Lückenschluss. Seit Jahren setzt sich Wagner für den Bau dieses Radweges ein. So hat er sich auch jüngst in dieser Angelegenheit mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt und nun Antwort von dort erhalten. “Die Antwort fällt – es war nicht anders zu erwarten – ernüchternd aus,” ist Wagner enttäuscht. So liegen “die planerischen Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung noch nicht vor”, “der weitere Planungsablauf ist abhängig von den Ergebnissen des Abstimmungstermins” und “vor dem Hintergrund des beschriebenen Planungsstandes ist die Beantragung des Baurechtsverfahrens oder eine Schätzung des Zeitpunktes der Fertigstellung gegenwärtig nicht möglich.”
“Ein wahres Trauerspiel, das sich uns nicht nur in diesem Fall bietet,” so der Abgeordnete. Deutschland brauche dringend eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Behörden seien mit der Fülle von Anträgen zunehmend überlastet. Auch aus der deutschen Wirtschaft werde die Kritik an der Geschwindigkeit der Verwaltungsprozesse immer lauter. Jedes sechste Unternehmen schätze die öffentliche Verwaltung als kaum oder gar nicht leistungsfähig ein. Die Unternehmen kritisierten massiv die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das deutsche Verfahrensrecht müsse dringend ertüchtigt werden, moniert Wagner.
“Aber ich lasse mich nicht entmutigen. Der Radweg ist versprochen und er muss kommen, dafür setze ich mich ein. Der Termin für die nächste Kleine Anfrage ist schon in meinem Kalender notiert,” so der hartnäckige Abgeordnete.
K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Michael Wagner (CDU)
Fahrradweg zwischen Harthausen und Schwegenheim
Seit über 20 Jahren wird über den 2,3 km langen Radweg zwischen Harthausen und Schwegenheim diskutiert. Politisch Verantwortliche nahezu aller Parteien befürworten den Ausbau, insbesondere wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger sehnlichst diesen Lückenschluss. Im Jahr 2022 wurde der Bebauungsplan für den innerörtlichen Teil des Radweges seitens der Verbandsgemeinde Lingenfeld und der Ortsgemeinde Schwegenheim erfolgreich abgeschlossen. Unter Verweis auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Michael Wagner (CDU) vom 21. Oktober 2020 – Drucksache 17/13389 – und 22. März 2022 – Drucksache 18/2663 – und die entsprechende Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau frage ich die Landesregierung:
Frage 1:
Konnten inzwischen für den innerörtlichen Teil in Schwegenheim die planerischen Voraussetzungen für die bauliche Umsetzung geschaffen werden?
Frage 2:
Wenn ja, wie weit ist die bauliche Umsetzung gediehen?
Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2:
Die Ortsgemeinde Schwegenheim hat für den innerörtlichen Teil des geplanten Radweges ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Da der Bebauungsplan im Gegensatz zu einem Planfeststellungsverfahren keine Konzentrationswirkung entfaltet,
haben Orts- und Verbandsgemeinde sowie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer Ende Juni 2024 im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs gemeinsam festgehalten, welche weiteren Planungsschritte und daraus ggf. erforderliche Genehmigungen nötig sind. Darunter fällt insbesondere die Überprüfung der Bestandsvermessung, des Grunderwerbs, der teilweise geänderten Zufahrtssituationen der Ortsgemeinde und die Anpassung der Planung des Pumpwerkes an die Radwegeplanung. Weiterhin muss die Entwurfs- und Ausführungsplanung für den innerörtlichen Teil des Radweges
durchgeführt werden. Insofern liegen die planerischen Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung noch nicht vor.
Frage 3:
Konnte inzwischen für den Außerortsabschnitt des Radweges eine endgültige Festlegung der Abstände der dortigen Gasleitungen zu den geplanten Versickerungsanlagen mit den Versorgungsträgern getroffen werden?
Frage 4:
Wenn ja, wie haben die Genehmigungsbehörden für die Wasserwirtschaft auf diese Festlegung reagiert?
Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4:
Die Gasleitung wurde durch ein Bodenradarverfahren in Lage und Höhe geortet und dessen Ergebnisse mit der Radwegeplanung überlagert. In Kürze findet ein Abstimmungstermin mit den beiden zuständigen Gasversorgern (Stadtwerke Speyer und Pfalzgas) statt, um anhand dieser Grundlage die abschließenden Festlegungen hinsichtlich Gasleitung und Radwegeplanung zu treffen. Der weitere Planungsablauf ist abhängig von den Ergebnissen des Abstimmungstermins.
Frage 5:
Ist das Baurechtsverfahren inzwischen beantragt?
Frage 6:
Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung des Radweges?
Antwort der Landesregierung zu den Fragen Fragen 5 und 6:
Vor dem Hintergrund des beschriebenen Planungsstandes ist die Beantragung des Baurechtsverfahrens oder eine Schätzung des Zeitpunktes der Fertigstellung gegenwärtig nicht möglich.
Quelle Text Foto Landtagsabgeordneter Michael Wagner (CDU)