Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Die Wahl eines Beirates für Migration und Integration nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist nicht zustande gekommen, da die Zahl der zugelassenen Bewerber
nicht die Zahl der zu wählenden Beiratsmitglieder erreichte.
Die Stadt Schifferstadt möchte jedoch einen freiwilligen Beirat für Migration und Integration
einrichten. In Zusammenarbeit mit Parteien bzw. Wählergruppen, Sozialverbänden und
Glaubensgemeinschaften soll ein ehrenamtlich agierendes Gremium tätig werden.
Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des
gleichberechtigten Zusammenlebens der in Schifferstadt wohnenden Menschen
verschiedenster Nationalität, Kultur und Religion sowie die (Weiter-) Entwicklung des
kommunalen Integrationsprozesses. Er kann sich gegenüber den Organen der Stadt zu allen
Selbstverwaltungsangelegenheiten, die ihn betreffen, äußern.
Dem Beirat für Migration und Integration können Bürgerinnen und Bürger mit unbefristetem
Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetzt angehören, die am 24.10.2024 (Stichtag) 16 Jahre
alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Schifferstadt haben. Ein Migrationshintergrund ist von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Die Mitglieder des Beirates für Migration und Integration sind ehrenamtlich ohne
Aufwandsentschädigung, nationalitätsübergreifend, überparteilich, überkonfessionell und
verbandsunabhängig tätig.
Die Verwaltung bittet deshalb die in Schifferstadt tätigen Parteien und Wählergruppen sowie
Kirchen- und Glaubensgemeinschaften und Vereine, die sich der Migration und Integration
widmen, um Vorschläge von interessierten Personen.
Selbstverständlich können sich auch andere, nicht in diesen Gruppierungen organisierte
Personen melden.
Ein Beirat für Migration und Integration wird eingerichtet, wenn sich mindestens acht
Personen für diese ehrenamtliche Tätigkeit bereit erklären. Bei einer geringeren Anzahl
interessierter Personen wird er nicht eingerichtet.
Die Höchstzahl der aufzunehmenden Mitglieder beträgt 15 Personen. Stehen mehr Personen
zur Verfügung, wählen die Kandidaten in der ersten Sitzung, zu der die Stadtverwaltung
einlädt, die in den Beirat für Migration und Integration aufzunehmenden 15 Mitglieder. In
seiner konstituierenden Sitzung wählt der Beirat Vorsitzende und Stellvertreter. Alle
weiteren Richtlinien zur Organisation (z.B. Geschäftsordnung) und zum Verfahren kann sich
der Migrationsbeirat selbst geben. Der Beirat für Migration und Integration hat Rede- und
Antragsrecht im Ausschuss für Generationen und Soziales, Migration und Integration,
Schulträgerausschuss, soweit seine Belange berührt werden.
Bewerben kann man sich bis 24. Oktober 2024 bei der Stadtverwaltung Schifferstadt,
Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt. Bei schriftlicher Bewerbung sollten Namen, Anschrift,
Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggfls. Erfahrungen in dem
Aufgabenbereich mitgeteilt werden.
Ansprechpartner ist Katina Sguinzo-Markgraf erreichbar unter der Telefonnummer 06235 /
44318 oder per E-Mail an: Katina.Sguinzo-Markgraf@schifferstadt.de
Text: Stadtverwaltung Schifferstadt