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Heidelberg – Herzlich willkommen: Neue Mitglieder der Bezirksbeiräte in den Stadtteilen im Amt begrüßt

Bei einer Willkommensveranstaltung im Großen Rathaussaal sind am Donnerstag, 19. September 2024, Mitglieder der Bezirksbeiräte in den Heidelberger Stadtteilen offiziell zur neuen Amtszeit begrüßt worden. Foto: Stadt Heidelberg

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red(ak) – Wer kennt den eigenen Stadtteil besser als seine Bewohnerinnen und Bewohner? Mit ihren Ortskenntnissen und vielen guten Ideen nehmen Heidelbergs Bezirksbeiräte seit über 30 Jahren Einfluss auf die Planungen in den einzelnen Stadtteilen. Am Donnerstag, 19. September 2024, sind die Mitglieder der Bezirksbeiräte im Großen Rathaussaal zur neuen Amtszeit offiziell begrüßt worden: Oberbürgermeister Eckart Würzner hieß die rund 100 anwesenden Bezirksbeirätinnen und Beiräte – aufgrund einer Dienstreise – in einer Videobotschaft willkommen und dankte ihnen für ihr ehrenamtliches Engagement für ihren Stadtteil, Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck begrüßte im Saal. Im Anschluss gaben Mitarbeitende der Sitzungsdienste im Referat des Oberbürgermeisters Informationen über die Aufgaben und Abläufe im Bezirksbeirat.

202 ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter beraten in der nächsten Amtsperiode die städtische Verwaltung und den Gemeinderat. Darunter sind 85 Mitglieder, die neu in die Bezirksbeiratsarbeit einsteigen. Die Mitglieder der 15 Bezirksbeiräte in den 15 Stadtteilen wurden – nach der Kommunalwahl im Juni 2024 – am 23. Juli 2024 vom Gemeinderat aus dem Kreis der im Gemeindebezirk wohnenden wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestellt. Maßgeblich für die Anzahl der Sitze der einzelnen Parteien und Wählervereinigungen ist das bei der Kommunalwahl erzielte Wahlergebnis.

Die Bezirksbeiräte in den Stadtteilen beurteilen Projekte aus Sicht des Stadtteils und geben Empfehlungen an den Gemeinderat. Wichtige stadtteilbezogene Themen werden zuerst im Bezirksbeirat diskutiert, bevor der Gemeinderat über ein Vorhaben entscheidet. Der Bezirksbeirat kann eines seiner Mitglieder in Ausschusssitzungen des Gemeinderates entsenden, Sachverständige berufen und Betroffene anhören.

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