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Frankenthal – Fachmarktzentrum in Studernheim – Zielabweichungsverfahren wird vorbereitet Wohnungsbau läuft nach Plan

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Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Für die geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums in Studernheim wird ein so genanntes „Zielabweichungsverfahren“ vorbereitet, um den Anforderungen der Landes- und Regionalplanung gerecht zu werden. Hintergrund: Für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² gelten besondere Ziele und Grundsätze der Regional- und Landesplanung. Beispielweise ist die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben nur in größeren Orten, so genannten „Zentralen Orten“ möglich und dort nur an städtebaulich integrierten Standorten (Innenstädte, Stadt- und Stadtteilzentren), zudem dürfen sie keine negativen Auswirkungen auf benachbarte Kommunen haben. Daher musste eine Auswirkungsanalyse für das Fachmarktzentrum vorgelegt wer-den, die nachweist, dass die o.g. Vorgaben erfüllt werden. Nach Vorlage dieser Auswirkungsanalyse durch den Investor hatte die SGD Süd jedoch weiterhin große Bedenken gegenüber dem Vorhaben, auch mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept der Stadt Frankenthal. Nach einem intensiven Dialog- und Abstimmungsprozess zwischen Stadt und SGD Süd wurde deutlich, dass ein Zielabweichungsverfahren unausweichlich ist, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Fachmarktzentrums zu schaffen.

Die Vorbereitungen für dieses Zielabweichungsverfahren sind weit fortgeschritten, u.a. wurde das Einzelhandelskonzept der Stadt Frankenthal überprüft und insbesondere an die neuen Zielsetzungen für den Standort Studernheim angepasst, die Auswirkungsanalyse wurde überarbeitet und der Investor hat die Verkaufsfläche reduziert. Derzeit laufen die finalen Abstimmungen mit der SGD Süd über den Ab-lauf und den Inhalt des Verfahrens. „Die Sicherung der Nahversorgung in Studernheim hat höchste Priorität“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer. „Wir arbeiten eng mit der SGD Süd zusammen, um die relevanten Schritte zeitnah einzuleiten.“ Das Zielabweichungsverfahren wird voraussichtlich etwa sechs Monate in Anspruch nehmen, bevor das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden kann.

Nahversorgung im Blick
Parallel zu diesen Planungen wird die Stadtverwaltung Maßnahmen zur Verbesserung der Nahversorgung in Studernheim ergreifen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort geschehen, da ehrenamtliches Engagement bei der Verbesserung der Nahversorgung in Studernheim unausweichlich ist. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits geprüft, sind jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht darstellbar. „Wir sind uns der Herausforderungen bewusst und setzen alles daran, die Versorgung der Bürger während der Übergangsphase zu gewährleisten“, ergänzt Meyer. Die Stadtverwaltung wird in den kommenden Wochen mit dem Investor und potenziellen Mietern des Fachmarktzentrums in Kontakt bleiben, um deren Unterstützung im Verfahren sicherzustellen.

Planungen für das Wohngebiet nicht betroffen
Neben dem Fachmarktzentrum soll im südlichen Teil der derzeit ungenutzten Fläche ein Wohngebiet mit insgesamt zwei bis drei Mehrfamilienhäusern sowie ca. 40 Doppel- und 106 Reihenhäusern entstehen. Investor des Wohngebiets ist die gsp Städtebau GmbH. Die Planungen laufen weiter und sind vom Zielabweichungsver-fahren nicht betroffen. Der Investor plant die Fertigstellung der ersten Wohnungen im Jahr 2027.

Mehr unter www.frankenthal.de/projekte

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