Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Über zwei Förderprogramme können Bürger*innen in Ludwigshafen Zuschüsse für Photovoltaik-Balkonanlagen, zur Entsiegelung privater Flächen sowie zur Dach-
und Fassadenbegrünung beantragen. In seiner Sitzung vom 9. September 2024 hat der Hauptausschuss den
beiden Förderprogrammen zugestimmt. Die Mittel stammen vollständig aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz, über das die Stadt über 7,5 Millionen Euro für insgesamt 17 Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte erhalten hat.
Förderprogramm Private Photovoltaik-Balkonanlagen
Ab Montag, 16. September 2024, können Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Ludwigshafen einen Antrag auf Förderung für selbstgenutzte Balkonkraftwerke stellen. Dabei handelt es sich um kleine Solaranlagen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden und einfach über einen Stecker in Betrieb genommen werden können. Mit dem so erzeugten Strom kann die eigene Rechnung reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung kann die Investition in eine solche Anlage durch die eingesparten Stromkosten bald wieder ausgeglichen werden. Der Zuschuss beträgt je Antrag 200 Euro.
Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich digital bei der Stabsstelle Klimaschutz über die Website der Stadt unter www.ludwigshafen.de/standort-mit-zukunft/klima/foerderprogramm-balkonkraftwerke. Hier sind neben den Förderbestimmungen auch weitere Informationen zu finden. Es können nur Geräte gefördert werden, die nach Inkrafttreten der städtischen Förderrichtlinie vom 10. September 2024 gekauft wurden und die im Marktstammdatenregister angemeldet wurden. Diese Registrierung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient der Erfassung aller dezentralen Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.
Das Förderprogramm wurde von der städtischen Stabsstelle Klimaschutz aufgelegt. “Mit dem Zuschuss wollen wir den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und auch Mieter*innen die Möglichkeit geben, sich an der Energiewende zu beteiligen”, freut sich die Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz Ellen Schlomka. Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung. “Ohne die 100-prozentige Übernahme der Kosten durch das Land hätten wir keine Förderprogramme auflegen können. Balkonkraftwerke sind ein weiterer Baustein unserer Stadt in Richtung Klimaneutralität”, erklärt Bau- und Umweltdezernent Thewalt.
Förderprogramm Entschotterung Vorgärten, Fassaden- und Dachbegrünung im Bestand
Auch dieses Programm wird zu 100 Prozent mit KIPKI-Mitteln finanziert. Für die Entschotterung privater Vorgärten und für Fassaden- und Dachbegrünungsmaßnahmen bei privaten Bestandsgebäuden kann ebenfalls ab Montag, 16. September 2024, eine Förderung beantragt werden. Hierfür stehen insgesamt rund 29.000 Euro zur Verfügung. Die förderfähigen Maßnahmen im Einzelnen, die Modalitäten für den Antrag und die Förderhöhe werden ebenfalls in einer entsprechenden Förderrichtlinie festgelegt. Sie wird in Kürze neben weiteren Infos unter www.ludwigshafen.de bereitgestellt. Anträge können ab 16. September von der städtischen Webseite heruntergeladen oder beim Bereich Umwelt und Klima, Bismarckstraße 29, 67059 Ludwigshafen abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Ansprechpartner ist Thorsten Heller vom Bereich Umwelt und Klima, Telefon 0621 504-3534, E-Mail: thorsten.heller@ludwigshafen.de.
Die geförderten Maßnahmen sollen einen Beitrag leisten, Ludwigshafen an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Entsiegelung und Begrünung haben für Kühlung, Artenvielfalt, Regenwassermanagement und Luftreinhaltung in dicht besiedelten städtischen Bereichen eine herausragende Bedeutung.
Beide Förderprogramme laufen bis November 2025 oder bis die Fördermittel erschöpft sind. Interessierte Bürger*innen sind eingeladen, sich frühzeitig zu informieren und ihren Förderantrag zeitnah einzureichen.
Quelle Stadt Ludwigshafen