Mainz / Ludwigshafen (ots) – Bundesweit gingen in den vergangenen Stunden anonyme Bombendrohungen gegen zahlreiche Schulen ein. Auch Schulen in Rheinland-Pfalz sind von Drohschreiben mit Bezug zur Lage in Nahost betroffen.
In den aktuellen Fällen ist bislang von keiner Ernsthaftigkeit der Drohungen auszugehen, dennoch wird weiterhin jedem Sachverhalt mit der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt und Intensität nachgegangen. Da die Ermittlungen derzeit noch laufen, können zum aktuellen Ermittlungsstand keine Angaben gemacht werden.
Anonyme Drohungen sind grundsätzlich dazu geeignet, eine erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung hervorzurufen. Bombendrohungen stellen eine Straftat dar und können somit entsprechend rechtlich geahndet werden. Hinzu kommen mögliche Kosten für polizeiliche Einsatzmaßnahmen.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Vielzahl der Drohungen in den letzten Stunden nicht zur Abstumpfung gegenüber neuen, potenziell gefährlichen Situationen führen sollte. Der sensible und wohl überlegte Umgang mit Drohungen dieser Art ist wichtig. Erste Maßnahme nach Erhalt einer solchen Drohung sollte es daher immer sein, die Polizei unverzüglich über die Notrufnummer 110 zu
alarmieren, um die polizeilichen sowie schulischen Maßnahmen anlaufen und
koordinieren zu können.
Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz