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Ludwigshafen – Stadt setzt gemeinsam mit Kooperationspartnern ein neues Modell für die Eingliederungshilfe um

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) Stadt setzt gemeinsam mit Kooperationspartnern ein neues Modell für die Eingliederungshilfe um Gemeinsam mit der Caritas Betriebsträgergesellschaft Speyer, den Diakonissen Speyer, dem Evangelischen Diakoniewerk ZOAR, der Evangelischen Heimstiftung Pfalz, der Lebenshilfe Ludwigshafen e. V. und dem Ökumenischen Gemeinschaftswerk Pfalz setzt das Sozialdezernat der Stadt ein wegweisendes Projekt in der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen um. LUKaS, das Ludwigshafener Konzept angewandter Sozialraumorientierung, soll einen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe in Ludwigshafen am Rhein herbeiführen, indem es traditionelle Ansätze durch ein modernes, bedarfsgerechtes Modell ersetzt. Der für die Umsetzung erforderliche Kooperationsvertrag mit den Trägern ist nun unterschriftsreif. Zudem wird das Projekt am 5. September 2024 erstmals im Sozialausschuss vorgestellt.

Sozialdezernentin Beate Steeg, der Leiter des Bereichs Teilhabe, Pflege und Senioren, Hans Michael Eberle, die Koordinatorin von LUKaS, Nadine Dorn, und Vertreter*innen der Träger erläuterten das Projekt bei einem Pressegespräch am 5. September 2024.
Im Rahmen des LUKaS-Projektes setzen die Kooperationspartner*innen auf eine sozialraumorientierte Eingliederungshilfe. Während bisherige Unterstützungsangebote oft nicht ausreichend die Vorstellungen der betroffenen Menschen und die Ressourcen vor Ort berücksichtigen, soll mit LUKaS die Hilfe für Menschen mit Behinderungen gezielter und bedarfsgerechter gestaltet werden. Ihre spezifischen Bedürfnisse und ihr persönliches Lebensumfeld, ihr Sozialraum, werden bei der Gewährung von Hilfen analysiert und einbezogen. Wille und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen stehen damit im Mittelpunkt, was ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärkt.
“Das Projekt LUKaS ist ein Meilenstein in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Wir sind stolz, dass wir die erste Stadt in Rheinland-Pfalz sind, die die Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe umsetzt, und sich damit einem modernen und nachhaltigen sozialpolitischen Modell öffnet. Wir stellen uns ganz bewusst dieser anspruchsvollen Aufgabe, um mehr als bisher die individuelle Lebenswelt der Einzelnen bei den Hilfen zu berücksichtigen. Ich bin sehr froh, dass wir für diesen wegweisenden Ansatz Kooperationspartner gefunden haben, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen und diesen Weg gemeinsam mit uns gehen werden. Uns eint der Wunsch, die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern”, erklärte Sozialdezernentin Beate Steeg. Gleichzeitig ermögliche das Projekt mit der Einführung des so genannten Ludwigshafener Budgets eine effektive Nutzung der vorhandenen Mittel. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung hätten die Stadt und ihre Partner nun die Voraussetzungen geschaffen, das Projekt LUKaS erfolgreich umzusetzen, so Steeg. Starten wird LUKaS ab Anfang 2025 zunächst für neubeantragte Hilfeleistungen von Menschen, die in Ludwigshafen in ihrem häuslichen Umfeld wohnen. Perspektivisch ist geplant, auch andere Fallkonstellationen in das Projekt einzubeziehen. In einem nächsten Schritt werden sowohl die Träger als auch die Stadtverwaltung bis Ende des Jahres die Arbeitsabläufe an das neue System anpassen. Das bedeutet beispielsweise, dass bei der Stadtverwaltung sowohl organisatorische Veränderungen als auch Änderungen bei der Fallbearbeitung umgesetzt werden. Zudem ist beim Bereich Teilhabe, Pflege und Senioren die Koordinierungsstelle der Sozialraumorientierung angesiedelt, die durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wird.
Auch die Träger, die die Leistungen erbringen, stellen ihre Arbeit um. Sie sollen beispielsweise analysieren, welche Möglichkeiten die Sozialräume im Einzelfall bieten. Sie nutzen hier ihre Fachkenntnisse und lokale Netzwerke, um flexible und passgenaue Angebote zu entwickeln, die die Ressourcen des Sozialraums optimal nutzen. Hier kann es darum gehen, ob Familien, Nachbarn, Kirchengemeinden, Vereine, der Kiosk von neben an und viele mehr Unterstützung leisten können, bevor es das Fachpersonal der Leistungserbringer tut. Hauptaufgabe ist es damit, die konkreten Hilfs- und Unterstützungsleistungen bereitzustellen, die auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Menschen zugeschnitten sind.

Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt von Prof. Wolfgang Hinte, einem renommierten Experten auf dem Gebiet der Sozialraumorientierung. LUKaS orientiert sich an den Best-Practice-Beispielen der Hamburger Trägerbudgetsystematik und dem Sozialraumkonzept des Landkreises Nordfriesland (Schleswig-Holstein). Stadt und leistungserbringende Träger arbeiten innerhalb des Projektes LUKaS zudem in mehreren themenbezogenen Arbeitsgruppen, die die strategische und fachlich-operative Steuerung übernehmen. LUKaS wird umgesetzt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

Stichworte

Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Beginnend im Kindesalter ermöglicht die Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen den Besuch in einer Integrativen Kindertagesstätte oder eines Förderkindergartens oder den Besuch eines Regelkindergartens mit Unterstützung einer Integrationshilfe. Im Schulalter kommt der Schulbesuch mit Unterstützung durch eine Schulbegleitung. Sollte die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Erwachsenenalter nicht möglich sein, erfolgt die Übernahme der Kosten für den Besuch einer Werkstatt für Behinderte. Sollte dem Menschen mit Behinderungen ein eigenständiges Wohnen nicht möglich sein, ist die Unterstützung mit Fachkräften in einer Wohnung oder die Übernahme der Kosten für das Wohnen in einem Behindertenwohnheim möglich.

Gesetzlich geregelt ist die Eingliederungshilfe in den Paragrafen 90 folgende des neunten Teils des Sozialgesetzbuches. Die Bestimmungen umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur Sozialen Teilhabe.

Träger der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen ist in Rheinland-Pfalz das Land. Für die sogenannten individuellen Leistungsangelegenheiten, also beispielsweise die Bearbeitung von Anträgen und die Gewährung der Hilfen, sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Direkte Ansprechpartner*innen vor Ort sind bei der Stadtverwaltung die Mitarbeitenden des Bereichs Teilhabe, Pflege und Senioren. Der Bereich gewährt Stand Juni Eingliederungshilfe an 1.116 volljährige Menschen. Davon leben 709 in Ludwigshafen, die anderen außerhalb der Stadt, vor allem in Rheinland-Pfalz.

Sozialraum
Um den Begriff Sozialraum zu erläutern, eignet sich das folgende Beispiel:
Maximilian M., der mehrfach schwerstbehindert ist, wächst im elterlichen Haushalt in Oppau auf. Er besuchte bis zum Sommer 2024 die Mosaikschule in Oggersheim. Sein großes Interesse gilt dem Tennis. Daher ist er glücklich, dass der BASF TC in Friesenheim ein Inklusionsprojekt anbietet, das er regelmäßig einmal die Woche besucht. Der Sozialraum von Maximilian M. besteht aus Oppau, Oggersheim und Friesenheim. Dort lebt er, geht zur Schule und geht seiner Freizeitbeschäftigung nach.

In der Mosaikschule hat sich Maximilian M. über die Jahre hinweg mit Paul P. und Lara L. angefreundet. Sie wollen zusammen in einer WG leben. Sie haben eine Wohnung in der Gartenstadt gefunden und werden dort im September einziehen. Maximilian M. ist glücklich, dass er in Maudach seit August einer Werkstattbeschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Diakonissen Speyer nachgeht. Der Raum, in dem sich Maximilian M. bewegt, hat sich hinsichtlich seines Lebensmittelpunkts von Oppau in die Gartenstadt verändert. Hinsichtlich der Tagesstruktur gibt es auch eine Veränderung von der Mosaikschule hin zur WfbM. Der Sozialraum ist also keine Region, sondern ist der Raum in denen sich Menschen bewegen und damit höchst individuell.

Ludwigshafener Budget
Um das Projekt LUKaS umsetzen zu können, wird den Trägern, die die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, künftig ein so genanntes Ludwigshafener Budget zur Verfügung stehen. Auf dieses Budget können sie bei der Gewährung von Hilfen zugreifen. Dadurch besteht einerseits für die Träger eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit, die nicht von individuellen Bedarfen abhängig ist. Gleichzeitig bietet das Budget auch für die Stadt entsprechende Sicherheit im Hinblick auf das Budget, das zur Verfügung gestellt wird. Zudem stellt das neue Verfahren eine Verwaltungsvereinfachung bei Leistungserbringern, aber auch Leistungsträgern dar. Es müssen beispielsweise keine monatlichen Rechnungen mehr geschrieben beziehungsweise angewiesen werden.

Diese Veränderung trägt der Tatsache Rechnung, dass das Fachkonzept der Sozialraumorientierung nicht im klassischen, auf den Einzelfall ausgerichteten Finanzierungsmodell abgedeckt werden kann. Das bisherige Finanzierungskonzept, das beispielsweise ein wöchentliches Stundenkontingent für die Hilfeleistungen im Einzelfall vorgibt, schränkt die Handlungsfähigkeit der Träger ein, sodass sie lediglich auf das Notwendigste reagieren können. Es fehlen dadurch die notwendigen Spielräume, um langfristig und nachhaltig zu planen. Deswegen werden mit dem neuen Fachkonzept der Sozialraumorientierung angemessene Finanzierungsmodelle benötigt und bereitgestellt, die den Anwendern mehr Entscheidungsfreiheit und Flexibilität bieten. Dieses Finanzierungsmodell ermöglicht es den Trägern, individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung für Betroffene zu leisten.

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