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Landau – EWL muss Zukunftsinvestitionen ermöglichen – Ausgleich aus Rücklage soll notwendige Gebührenanpassungen abmildern – bürgernahe Lösung für Pflichtbiotonne

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau) – Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) will mit Mitteln aus seiner Rücklage den künftigen Anstieg der Landauer Abfallgebühren dämpfen. Einen entsprechenden Beschluss legt der EWL in seiner Sitzung am 28. August dem Verwaltungsrat zur Zustimmung vor.

„2021 wurde nach einigen politischen Debatten entschieden, die Müllgebühren künstlich zu senken und dabei Rücklagen aufzubrauchen. Schon damals war klar, dass der EWL diese Mittel würde brauchen können für notwendige Investitionen in die Zukunft. Dazu gehören neue Abfallsammelfahrzeuge, der Neubau der Umschlaghalle, die Unterstützung eines Second-Hand-Kaufhauses gemeinsam mit dem Ruhango Kigoma Verein sowie Anlagen zur Energieerzeugung und zum Laden von Elektrofahrzeugen. Angesichts dieser Notwendigkeit und dem Aufbrauchen der Rücklagen von beinahe fünf Millionen Euro können wir uns nicht-kostendeckende Gebühren nicht mehr erlauben“, sagt Lukas Hartmann, Bürgermeister und Vorsitzender des EWL-Verwaltungsrats. EWL Vorstand Dr. Markus Schäfer erläutert dazu: „Die Unterdeckung besteht bereits in Ansätzen seit 2020. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger während der Energie- und Ukrainekrise hat der EWL das Minus vollständig mit Mitteln aus der Rücklage ausgeglichen. Gebühren sollen aber kostendeckend sein. Es ergibt wenig Sinn, jetzt die letzten Reserven in künstlich niedrige Müllgebühren zu stecken, um anschließend die Gebühren nicht nur auf ein kostendeckendes Niveau zu heben, sondern auch die nötigen Investitionen zu finanzieren.“

„Um den Anstieg abzudämpfen, schlagen wir vor nochmal bis zu 580.000 Euro aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen“, ergänzt Lukas Hartmann. Die Rücklage in Höhe von ursprünglich 8,7 Millionen Euro wird Ende 2024 voraussichtlich auf 2,9 Millionen Euro abgeschmolzen sein.

Erlöse aus neuer PV-Freiflächenanlage

„Die noch vorhandene Rücklage wird der EWL für dringend anstehende Zukunftsinvestitionen verwenden, auch als Eigenkapitaldeckung für günstige Konditionen bei der Kreditaufnahme“, betont Dr. Markus Schäfer. „Wir wollen beim EWL bis 2028 allein im Betriebszweig Abfallentsorgung rund 5 Millionen Euro investieren. Zum einen fließen die Mittel in Projekte für effizientere Arbeitsabläufe und in neue Gerätschaften. Damit sparen wir langfristig Kosten ein – etwa durch bessere IT, moderne Abfallsammelfahrzeuge oder eine neue Umschlaghalle für kürzere Wege. Aber wir planen auch Investitionen in die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien, beispielweise eine PV-Freiflächenanlage, um neue Erlöse zu generieren. Alle Investitionen sollen nachhaltig über viele Jahre hinweg für die Dämpfung der Abfallgebühren sorgen, zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger in Landau.“

Pflichtbiotonne: Befreiung nicht mehr möglich

Eine zweite Beschlussvorlage im Verwaltungsrat befasst sich mit der Einführung der Pflichtbiotonne in Landau. „Diese Maßnahme ergibt sich aus dem überarbeiteten Abfallwirtschaftskonzept 2023“, erläutert EWL-Vorstand Dr. Markus Schäfer. „Bioabfall ist ein wertvoller Rohstoff, aus dem Energie und Kompost gewonnen werden kann. Ohne Biotonne landet er aber immer noch viel zu oft in der Restabfalltonne.“ Obwohl 86 Prozent der Haushalte in Landau an die Bioabfallentsorgung angeschlossen sind, beträgt der Anteil der Biofrachten im Restabfall derzeit mehr als 22 Gewichtsprozent – besonders bei Haushalten, die von der Bioabfalltonne befreit sind. Um den Restabfall zu verringern, wird eine solche Befreiung künftig nicht mehr möglich sein. „Wir wollen die Pflichtbiotonne nun sukzessive einführen und haben dafür eine bürgernahe und bürokratiearme Lösung gefunden“, erläutert Dr. Markus Schäfer. „Deshalb werden wir bestehende Befreiungen nicht zurücknehmen – es wird aber auch keine neuen Befreiungen mehr geben.“

Ein drittes Thema im Verwaltungsrat ist die in der Nachsorgephase befindliche Deponie in Landau-Arzheim. „Hier steht der EWL in der Verkehrssicherungspflicht, um als Eigentümer Gefährdungen zu verhindern“, informiert Dr. Markus Schäfer. „Wir prüfen derzeit, wie wir unsere Verpflichtung an der Deponie am besten umsetzen können.“

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