Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar – I. PREIS UND ADRESSATEN
Die Stadt Speyer hat 1965 anlässlich des 85. Geburtstages von Hans Purrmann den Förderpreis
„Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer für Bildende Kunst“ gestiftet. Auf ausdrücklichen Wunsch
des Malers, der zu den berühmtesten Söhnen der Stadt zählt, sollte der Preis an
förderungswürdige junge Künstler*innen verliehen werden. Seit 2017 wird der Förderpreis
ebenso von der Hans Purrmann Stiftung getragen wie der von ihr initiierte, seit 2012 zusätzlich
vergebene Preis („Großer Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer“).
Bereits zum 22. Mal lobt die Stadt Speyer den mit 6.000 Euro sowie einer eigenen Publikation
dotierten Förderpreis aus und fordert mit dieser Ausschreibung öffentlich zur Bewerbung auf.
Um den Förderpreis kann sich jede*r bewerben, die/der vergleichbar den Lebensstationen Hans
Purrmanns (Geburt in der Pfalz, Lebens- und Arbeitsstationen in München, Berlin, Paris, Rom,
Florenz, aber auch der Schweiz sowie dem Bodensee) einen europäischen Blick und Bezug, aber
auch einen Bogen von europäischen Metropolen und ländlichen Räumen aufweist und das
35. Lebensjahr zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht überschritten hat.
II. ZEITLICHER ABLAUF
Für beide Preise findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt mit dem Ziel, je bis zu maximal
8 Bewerber*innen für die Ausstellung und das jeweilige Hauptauswahlverfahren einzuladen.
Bewerbungsphase/ 9. September bis 20. Oktober 2024
-schluss: 20. Oktober 2024, 24:00 Uhr
Vorauswahl: Anfang bis Mitte November 2024
Werkanlieferung/
Ausstellungsaufbau: 3. Februar bis 18. Februar 2025, nach Vereinbarung
Hauptauswahl: 21. Februar 2025
Preisverleihung: 22. Februar 2025, 16 Uhr im Historischen Ratssaal in Speyer
mit anschließender Ausstellungseröffnung
Wettbewerbsausstellung: 22. Februar bis 30. März 2025 im Kulturhof Flachsgasse in Speyer
Öffnungszeiten: Do – So 11 – 18 Uhr
III.BEWERBUNGSMODALITÄTEN
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 9.9.2024 und endet am 20.10.2024.
Für die Vorauswahl des Förderpreises sind folgende Unterlagen einzureichen:
– das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular und einzeln hochgeladene
Bilddokumentationen von bis zu sechs ein- oder mehrteiligen Arbeiten aus den Jahren 2024,
2023 oder 2022 mit den üblichen Werkangaben sowie optionalem Begleittext; nur bei
audiovisuellen Kunstformen sind Weblinks (YouTube oder Vimeo) zu Video- und Soundarbeiten
zulässig
– ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, sowie ein
Portfolio mit weiteren Arbeiten aus der jüngeren Vergangenheit (Fotos und Texte zur
künstlerischen Arbeit)
Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
IV.RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich die/der Bewerber*in mit den in den
Vergaberichtlinien und der Ausschreibung genannten Bedingungen einverstanden. Sie/Er
akzeptiert darüber hinaus die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Speyer sowie die
Informationen nach Art. 13 der DSVGO für die Abteilung „Kulturbüro und
Städtepartnerschaften“ der Stadtverwaltung Speyer.
Weiterhin erklärt die/der Bewerber*in,
dass sie/er Urheber*in der eingereichten Arbeiten ist und diese frei von Rechten Dritter sind.
Sie/er bestätigt darüber hinaus die Richtigkeit sowie Vollständigkeit aller Angaben.
Im Falle der Einladung zur Hauptauswahl stimmt die/der Bewerber*in zu, dass Reproduktionen
der zur Ausstellung kommenden Arbeiten veröffentlicht sowie für die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Dokumentationen genutzt werden. Die/der Urheber*in der
Reproduktion (Fotograf*in) ist von Seiten der Künstlerin/des Künstlers zu benennen. Ebenso ist
die/der Bewerber*in mit Reproduktionen zur Verwendung für die interne
Ausstellungsdokumentation, zur Presse- und Fernsehberichterstattung über die Ausstellung bzw.
die Preisträger*innen, für die auf die Ausstellung bzw. die Preisträger*innen bezogenen Social-
Media-Aktivitäten sowie für die Publikation als Teil des Preisgeldes einverstanden.
Bewerbungen, die nicht den Vergaberichtlinien oder den unter Punkt III genannten Modalitäten
entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
Die unter Punkt II genannten Termine geben den derzeitigen Planungsstand wieder und können
sich ggf. ändern.
Die Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
V. WICHTIGE UNTERLAGEN UND KONTAKT
Unter www.speyer.de/purrmann-preise finden Sie:
– die Vergaberichtlinien
– den Link zum Online-Bewerbungsportal
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anke Illg
Stadt Speyer, Kulturbüro und Städtepartnerschaften
– Wettbewerbsorganisation –
Fon: +49 6232 14-2250
Mail: anke.illg@stadt-speyer.de
www.speyer.de/purrmann-preise
Quelle: Stadtverwaltung Speyer