Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Wer seinen Alltag aufgrund
einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung nicht
mehr selbst bewältigen kann, bekommt im Ernstfall einen gerichtlich
bestellten Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite. Betreuer*innen
müssen oft weitreichende Entscheidungen im Sinne ihrer Klient*innen
treffen. Es gibt Berufsbetreuer*innen, aber auch ehrenamtlich tätige
Betreuer*innen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen ist
fortlaufend auf der Suche nach Menschen, die eine solche Aufgabe
übernehmen. Da im Amtsbezirk Ludwigshafen in den nächsten Jahren einige
Berufsbetreuer*innen in den Ruhestand wechseln werden, sucht das
Sozialdezernat bereits jetzt neue Berufsbetreuer*innen.
Die Tätigkeit einer*s Berufsbetreuer*in umfasst im Wesentlichen das
Übernehmen rechtlicher Angelegenheiten für volljährige Menschen, die aus
unterschiedlichen Gründen ihre rechtlichen Belange nicht mehr selbst
besorgen können. Das kann bei psychischen Erkrankungen sowie bei
geistigen und seelischen Behinderungen oder körperlicher
Beeinträchtigung der Fall sein. Wenn bei dem zuständigen Amtsgericht
eine rechtliche Betreuung angeregt wird, kommt die Betreuungsbehörde der
Stadt Ludwigshafen im Sozialdezernat ins Spiel. Sie erhält dann den
Auftrag, den Sachverhalt zu prüfen und bei Bedarf einen Betreuer oder
eine Betreuerin vorzuschlagen.
„Manche der Betroffenen sind beispielsweise wegen einer schweren
Erkrankung mit der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten
überfordert, andere benötigen wegen einer Behinderung umfangreiche
Unterstützung bei der Regelung ihrer notwendigen gesundheitlichen
Versorgung. Dann muss die*der Betreuer*in vor allem Fragen in der
Gesundheitsfürsorge klären“, erläutert Uli Keinath, Leiter der
Betreuungsbehörde.
Bewerbungsunterlagen können jederzeit an die Betreuungsbehörde per
E-Mail gesendet werden an betreuungsbehoerde@ludwigshafen.de.
Berufsbetreuer*innen müssen folgende Qualifikationen vorweisen können:
Studium der Sozialpädagogik beziehungsweise Sozialen Arbeit oder die
Befähigung zum Richteramt. Die erforderliche Sachkunde kann jedoch auch
durch die Vorlage von Zeugnissen über den erfolgreichen Abschluss von
sogenannten Sachkundelehrgängen (siehe Betreuerregistrierungsverordnung,
elf Module, Infos beispielsweise auf www.lexikon-betreuungsrecht.de)
nachgewiesen werden.
Quelle: Stadt Ludwigshafen
Foto MRN News Archiv
Zuletzt aktualisiert am 26. August 2024, 18:47






































