Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Am Samstag, den 10.08.2024, soll sich ein 25-Jähriger gegen 4:30 Uhr gewaltsam Zugang zu einem Bekleidungsgeschäft in der Heidelberger Hauptstraße verschafft haben. Hierzu soll er derart heftig und andauernd mit beiden Händen an der gläsernen Zugangstüre gerüttelt haben, dass der Türzylinder aus dem Türschloss riss. Der am Türschloss entstandene Schaden wird auf circa 500 Euro geschätzt. Anschließend soll der Tatverdächtige den Verkaufsraum betreten haben, in der mutmaßlichen Absicht, Bargeld und werthaltige Gegenstände zu entwenden. Passanten hatten das Geschehen beobachtet und meldeten es über den Notruf der Polizei. Eine Streife des Polizeireviers Heidelberg-Mitte konnte den Tatverdächtigen noch vor der weiteren Tatausführung vorläufig festnehmen.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte daraufhin beim Amtsgericht Heidelberg einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Einbruchdiebstahls und der Sachbeschädigung gegen den Mann, weil sie den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben ansah. Der Tatverdächtige wurde am 12.08.2024 der zuständigen Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, welche den Haftbefehl antragsgemäß erließ, ihn dem Beschuldigten eröffnete und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.