Mannheim/Rhein-Neckar-Odenwald/Metropolregion Rhein-Neckar – Neben guten Leistungen auch andere Gründe
möglich – Antragsfrist für Winterprüfung endet am 1. September 2024
Es ist ganz einfach: Je besser jemand ist, desto schneller kommt er ans Ziel.
Das gilt für die Läufer bei Olympia genauso wie für Azubis im Handwerk. Wer
besonders gute Schulleistungen vorweist, der kann nämlich vorzeitig zur
Prüfung zugelassen werden und damit seine Lehre schneller als im
normalerweise dafür vorgesehenen Zeitraum beenden. Wie die
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald mitteilt, ist am 1.
September 2024 der nächste Schlusstermin für die Antragstellung bezogen
auf die Winterprüfung.
Die „gute Leistung“ gilt es natürlich nachzuweisen. So ist im
Berufsschulzeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,4 in allen
prüfungsrelevanten Fächern vonnöten. Darüber hinaus hat auch der
Ausbildungsbetrieb ein Wörtchen mitzureden. Nur, wenn auch dieser seinem
Lehrling „gute“ bis „sehr gute“ praktische Leistungen bescheinigt, ist der Weg
zur Antragstellung frei. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zudem eine
schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizulegen.
Für eine Lehrzeitverkürzung können aber auch andere Gründe vorliegen. Wer
einen Realschulabschluss oder das Abitur gemacht hat, könnte genauso
begünstigt sein wie Auszubildende, die mindestens 21 Jahre oder älter sind.
Auch eine abgeschlossene Berufsausausbildung, bestimmte soziale Gründe
oder weitere schulische Vorbildungen sind Entscheidungsgründe.
Es geht aber nicht nur kürzer, sondern auch länger, wenn hierzu Bedarf
besteht. So ist eine Lehrzeitverlängerung aufgrund nicht bestandener
Prüfungen im theoretischen oder praktischen Teil ebenso möglich.
Weitere Auskünfte zum Thema erteilt die Ausbildungsberatung der
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, E-Mail:
ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.
Quelle: Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald