Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 10. Oktober 2023 den Wahleinspruch eines Bürgers gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Mannheim zurückgewiesen hatte, hat jetzt auch in zweiter Instanz der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Rechtsbehelf dieses Bürgers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts verworfen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig und die Oberbürgermeisterwahl gültig.
Mit der Rechtskraft dieses Urteils übt Christian Specht das Amt des Oberbürgermeisters nicht mehr als bestellter Oberbürgermeister aus. Ab sofort hat er auch Stimmrecht im Gemeinderat.
In der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 6. Februar 2024 wird der Oberbürgermeister verpflichtet.
Quelle: Stadt Mannheim