Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. FWG zur Klage vom RPK gegen das Planfeststellungsverfahren Markus Sandmann, der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Kreisvereinigung und der FWG Ludwigshafen, nimmt Stellung zur Klage des Rhein-Pfalz-Kreises gegen den Planfeststellungsbeschluss der Hochstraße Nord:„Der CDU Landrat Körner versucht auf Kosten der Verkehrsinfrastruktur unserer gesamten Metropolregion das SPD geführte Land Rheinland-Pfalz unter Druck zu setzten, um sein Kreishaus in Schifferstadt doch zu bekommen. Um mehr kann es bei diesem niederschwelligen Versuch nicht gehen!“
Sicherlich wird das Land das Angebot verstehen: Dem Rhein-Pfalz-Kreis die Genehmigung für den Bau des gewünschten Kreishaus in Schifferstadt erteilen und der CDU Mann zieht seine Klage zurück. Alle anderen vorgegebenen Begründungen, wie Bauschäden am aktuellen Kreishaus am Europa Platz in Ludwigshafen, sind für die Freien Wähler in Ludwigshafen nur dazu da den Schein
zu wahren.
Sollte das Land nicht auf diesen schlechten Deal einsteigen, haben die eigenen Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis einen spürbaren Nachteil auf dem Weg zur täglichen Arbeit. Ebenso belastet es auch Bürger anderen Vorderpfälzer Regionen, die auch auf den Rhein-Pfalz-Kreis einwirken sollten.
Für die FWG ist die Klage ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung unserer Stadt Ludwigshafen. Durch die Klage kann sich der Bau der Helmut-Kohl-Allee erheblich verzögern, was eine Kostensteigerung nach sich zieht, welche die Ludwigshafener Haushaltslage noch prekärer belastet. Für Sandmann ist klar: „…die CDU und SPD schaden unserer Stadt, da diese Parteien gerade auf dem Rücken unserer Stadtgesellschaft ihre Machtdemonstration austragen.“
Schon einen Tag nach bekannt werden der Klage hat die SPD Fraktion aus Ludwigshafen das Zerwürfnis zwischen dem Kreis und Stadt deutlich beschrieben. Die FWG Ludwigshafen bezweifelt derweil ob alle Akteure sich der wirklichen Tragweite dieser Klage und dem Auseinanderleben zwischen Kreis und Stadt bewusst sind. Die FWG Ludwigshafen fordert vom Kreis die sofortige
Rücknahme der Klage.
Quelle: FWG Sandmann