Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat in der Nacht von Samstag, 19., auf Sonntag, 20. August 2023, bei zwei Lokalen in Mitte Verstöße wegen unzulässiger Nutzung des jeweiligen Außenbereichs geahndet. Zunächst hatte Samstagnacht gegen 22.15 Uhr ein Anwohner den KVD darauf hingewiesen, dass im Außenbereich einer Gaststätte nach 22 Uhr noch Gäste bewirtet würden. Die Einsatzkräfte forderten den Betreiber vor Ort auf, die Gäste im Innenbereich zu bewirten und zu dieser Uhrzeit nicht mehr die Außenbestuhlung des Lokals zu nutzen. An anderer Stelle sahen die Einsatzkräfte einige Stunden später, dass vor einer Gaststätte gegen vier Uhr ebenfalls noch Personen im Außenbereich des Lokals saßen. Mit dem 27-jährigen Verantwortlichen führte der KVD ein Informationsgespräch und forderte ihn auf, außen keine Gäste mehr zu bewirten.
Der Bereich Öffentliche Ordnung erinnert anlässlich dieser Verstöße daran, dass in Ludwigshafen alle Außenbereiche von Gaststätten grundsätzlich nur bis 22 Uhr betrieben werden dürfen.
Quelle Stadt Lu