Mannheim – Rheindammsanierung im Stadtteil Lindenhof – Nein zur Spundwand – Beitrag von Erwin K. Frey

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Seit ca. 8 Jahre setze ich mich für den Erhalt des Rheindamms und für den gesamten Mannheimer Waldpark ein. Nichts blieb mir dabei erspart, ob bei der Landesregierung BW; oder der RP in Ka, nicht ohne Teilerfolge zu erzielen, z.B. dass Mannheim nicht an einem „Prall Ufer“ liegt, sondern an einem „Gleit Ufer“, oder dass eine „DIN-Ordnung“, kein Gesetz ist, wie es die leitende RP in Ka. vehement behauptete, sondern eine intern. Richtlinie Verordnung ist. Dies alles hat Zeit und Nerven gekostet, nun sind wir ein Stück weiter, wir befinden uns z.Zt. in der Planfeststellungsphase und die Prüfung aller vorliegenden Unterlagen, sei es vom RP Ka oder die vielen, von Mannheimer Bürgern eingebrachten Einwendungsschreiben liegen bei der Unteren Wasserbehörde in Mannheim zur Bearbeitung vor. Mit einem Bescheid / Stand / Ergebnis ist frühestens Ende des Jahres zu rechnen.

Seit letzten Jahres hat sich fälschlicherweise ein Wunschdenken bei vielen Mannheimer in den Köpfen eingenistet. Ausgelöst von den Empfehlungen der Gutachter und Wasserexperten, dass ein einbringen einer Spundwand in den bestehende Rheindamm möglich ist und so das Abholzen der Bäume und Baumallee auf, vor und hinter dem Rheindamm vermieden werden kann. Sie haben aber dabei die zwei noch anzulegenden, befestigten Arbeits – Straßen, von insgesamt ca. 80–100 m vergessen, die vor und hinter dem bestehenden Rheindamm dazu angelegt werden müssen.

Diesem Wunschdenken, das Einbringen einer Spundwand in den bestehenden Rheindamm, folgt eine „bittere Erkenntnis, ein NEIN “.

Die zu Rate gezogenen Fachleute, Wasserexperte haben nicht die ganze Wahrheit gesagt, machen kann man viel, aber zu welchem Preis, für Natur, Menschen u. Gebäuden? Ich bin zu einer anderen Erkenntnis gekommen, die ich nachfolgend offenlegen möchte.

1. Das Aufbringen, installieren dieser tonnenschwere Maschine auf dem bestehend Rheindamm, zerrstört zum größten Teil bereits die Damm Krone.

2. Alle auf dem Damm stehenden Bäume müssen beschnitten werden, dass die Maschine arbeiten kann (das sagte auch ein Wasserexperte) alle in den Innenraum des Dammes ragende Äste müssen zurückgeschnitten / entfernt werden, da sie das maschinelle Einbringen der Spundwand behindern. Wenn eine Seite des Baumes entfernt wird, gibt es eine Unwucht / die Windangriffsfläche des Baumes erhöht sich, d.h. dem Baum müssen von allen Seiten im Verhältnis die Äste entfernt werden.

3. Die in den Boden eingeschlagenen Spundwandteile trennen die äußeren Saugwurzeln der betroffenen Bäume ab. Das Resümee zum ersten, die Baumallee würde aussehen wie abgebrochene Zahnstocher, zum zweiten, das Überleben der in der Krone und im Wurzelwerk betroffenen Bäume ist nicht voraus zu sehen, evtl. gehen diese Bäume in den folgenden 2 – 3 Jahre ein. Der entstehende Schaden an dem Baubestand, den Gebäuden und der Umwelt ist unermesslich und in keiner Weise gerechtfertigt und vertretbar.

4. Die eingetriebenen Spundwandteile trennen die in der Erde liegenden Grundwasseradern, die Wasserversorgung von unserem Auenwald wäre unterbrochen, was dazu führen würde, dass die hinter dem Damm stehende Bäume keine Wasserversorgung mehr haben und somit absterben werden. Vor und hinter dem Rheindamm werden nach und nach Wasserdeiche entstehen zum Teil aus Regenwasser und Grundwasserzufluss, eine sehr aufwendige Wasserbewirtschaftung wäre erforderlich.

5. Die Spundwandteile werden einzeln mit einer Ramme o. Hydraulik, in den bestehenden Rheindamm eingebracht, d.h. Tonnen an Schlaggewicht der Ramme bringen den noch bestehende Damm vollkommen zum Zerbröckeln, die ständigen Erschütterungen durch die Ramme beeinträchtigen auch das Umfeld. Häuser u. Gebäude in einem Umfeld von ca. 3000 Meter, je nach Beschaffenheit und Bodendichte, werden davon betroffen sein. Die Übertragung der Schwingungswellen sind für Gebäude je nach Alter u. Bauweise, schädlich, Risse – Bildungen sowie Einsturzgefährdungen sind nicht auszuschließen. Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Schwarzwaldstraße vermehrt zu Gebäudeschäden kommt.
Alle vorgetragenen Punkte sind ernstzunehmende Argumente und daher ist die Einbringung einer Spundwand, wie vorgesehen, im bestehenden Rheindamm aus meiner Sicht vollkommen ausgeschlossen.

Hinzu kommt, die Angst vor Überflutungen durch Hochwasser am Rhein. Diese Gefährdung hat inzwischen die Natur selbst geregelt, denn seit Februar 2021 steht (lt. amtl. Messungen) fest, dass es zwei Schweizer Gletscher nicht mehr gibt. Sie sind vollkommen abgeschmolzen. Nur die Aletschgletscher entwässern sich noch zu einem Drittel über Rhein / Maas. Sie haben in den letzten Jahren bis zu 100m an Höhe verloren, ihr Schmelzwasser hat sich dadurch auch wesentlich verringert. Die ca. 60% weniger Wassermassen sind auf die Naturveränderung auf der Schweizer Seite zurückzuführen und entfallen künftig somit, sie haben aber einen wesentlichen Einfluss auf die Ermittlung des Bemessungswasserspiegels, der zusammen mit der Fließgeschwindigkeit die Ausbauhöhe des Rheindammes bestimmen. Der Rhein hat künftig eher mit Niedrigwasser zu kämpfen, dies belegen die neusten Messdaten und der daraus resultierenden Erkenntnisse.

Das sollten jeder Mannheimer noch wissen:

Der gesamte Rheindamm wurde vor 7 Jahre einer General Inspektion durch das RP Ka. unterzogen, es wurden dabei keinerlei Mängel festgestellt, noch nicht einmal einen Karnickelbau. Die kursierende Überflutungsgefahr und dass der Mannheimer Lindenhof in 7 Minuten überflutet sei, ist aus meiner Sicht rein hypothetisch.

Der Rheindamm ist vollkommen in Ordnung, es gab seit seinem Bestehen, vor 112 Jahre, weder einen Wind- bzw. Dammbruch!

Die Petition vom 22.09.2020 Betreff: ARTENSCHUTZ am 04.02.2021 vom Landtag von Baden-Württemberg, wurde unter dem AZ 16/04912 gebilligt. Der Auenwald und der Waldpark in Mannheim stehen unter Artenschutz, dieser Wald beheimatet mit dem Heldbock KNr.: 1088 und dem Eremit KNr.: 1084, zwei Käfer, die vom Aussterben bedroht sind. Sie stehen auf der Roten Liste, mit dem Schutzstatus: streng geschützt. Alle geltende Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften sind somit einzuhalten.

Auf der Grundlage meiner Ausführungen, kann es nur ein NEIN für das Projekt über die Einbringung einer Spundwand in den bestehenden Rheindamm geben. Es geht vor allem auch um die Gesundheit der Mannheimer Bürger.

Quelle: Erwin K. Frey e.p.Chr.
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