Heidelberger Jugendgemeinderat wird künftig online gewählt – Gemeinderat gab grünes Licht für Satzungsänderung


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Wenn im Dezember 2023 ein neuer Jugendgemeinderat in Heidelberg gewählt wird, können wahlberechtigte Jugendliche das erstmals online tun. Das hat der Gemeinderat am 17. Mai 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Die Digitalwahl wird in verschiedenen kleineren Gemeinden seit Jahren bereits erfolgreich angewendet. Heidelberg ist jedoch die erste Großstadt in Baden-Württemberg, die diesen Weg der Digitalisierung der Verwaltung auch in diesem Bereich konkret angeht. Für die Online-Wahl entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von circa 25.000 Euro.

Der Jugendgemeinderat bietet Heidelberger Jugendlichen seit 2005 eine Plattform der Beteiligung an den kommunalpolitischen Entwicklungen. Die Bestimmungen zur praktischen Durchführung der Wahl wurden von vielen als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat wurde daher in der laufenden Legislaturperiode intensiv an der praktischen Überführung der Jugendgemeinderatswahl in eine digitale Online-Wahl gearbeitet.

Ein entscheidender Vorteil einer Online-Wahl sehen die Jugendlichen vor allem darin, dass Jugendliche, die nicht mehr direkt an einer Schule angebunden sind – beispielsweise Auszubildende oder Studierende – zuvor kaum erreicht werden konnten.

Für die praktische Durchführung der Online-Wahl wird die Stadt mit einer erfahrenen Firma zusammenarbeiten, die nicht nur in der Corona-Zeit bundesweit Online-Abstimmungen für die großen politischen Parteien organisiert hat, sondern auch mit einigen Kommunen in Baden- Württemberg bereits Online-Wahlen von Jugendgemeinderäten durchgeführt hat. Sie ist in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz umfangreich zertifiziert, die beiden Aspekte wurden zudem von der städtischen IT und der Kommunalen Datenschutzbeauftragten vorab auf die Einhaltung aller erforderlichen Standards geprüft. Die Durchführung einer Online-Wahl wird insbesondere für die Schulen eine erhebliche personelle Entlastung bedeuten.

Mit der Entscheidung für ein verändertes Wahlverfahren hat der Gemeinderat auch der Zusammenführung von bisher getrennten Satzungen in einer einheitlichen neuen Satzung für den Jugendgemeinderat in Heidelberg zugestimmt.

Darin wird dem Jugendgemeinderat unter anderem jetzt auch eine Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen gemeinderätlichen Ausschüssen eingeräumt. Dazu gehören neben dem Jugendhilfeausschuss zudem der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, der Ausschuss für Kultur und Bildung, der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit sowie der Sportausschuss. Der Jugendgemeinderat kann in die Sitzungen des Gemeinderats eine Vertretung entsenden. In Jugendangelegenheiten besteht ein Rede-, Antrags- und Anhörungsrecht.

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