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Landau – Fürs kommende Schuljahr: Schülerfahrkarten ganz einfach online beantragen

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Im Landkreis Südliche Weinstraße können die Schülerbeförderungstickets auch für das kommende Schuljahr 2023/24 online beantragt werden. Das Eingabeportal steht den Eltern zur Verfügung, deren Kinder erstmals in eine weiterführende Schule des Landkreises Südliche Weinstraße wechseln oder neu als „Busschulkinder“ die Grundschule besuchen. Einen Infobrief haben die Eltern beim Anmeldetermin von der jeweiligen Schule bereits erhalten. Die Schulabteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist auf die Vorteile des Online-Antrags hin: Dieser ermöglicht eine schnelle Bearbeitung. Zudem können notwendige Unterlagen wie etwa ein Passbild elektronisch übermittelt werden, Ausdrucke sind nicht nötig beziehungsweise bleiben im Original bei den Familien. Falls Eltern keine Möglichkeit haben, Anhänge einzuscannen, können diese auch auf dem Postweg an die Kreisverwaltung gesendet werden. Die Eltern erhalten nach erfolgreicher Antragstellung eine Bestätigung per E-Mail.

Eltern, deren Kinder bereits eine Schülerfahrkarte besitzen, müssen nicht weiter tätig werden, da ihnen ein neues Ticket zugeschickt wird. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der kommenden 5. Klassen sowie ab der kommenden 11. Klasse. Sie beziehungsweise ihre Eltern können die Schülerfahrkarte online bestellen oder sich an das jeweils zuständige Schulamt wenden. Der Antrag und viele weitere nützliche Informationen sind unter www.suedliche-weinstrasse.de im Bereich „Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung“ zu finden. Im Rahmen des Antragsverfahrens und der jährlichen Weiterbewilligung der Schülerfahrkarten werden Angaben zu personenbezogenen Daten erfasst und weiterverarbeitet. Nähere Informationen – auch zum Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung – können dem Informationsblatt zum Datenschutz unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/media/docs/sonstiges/infoblatt_datenschutz_schuelerbefoerderung.pdf entnommen werden.

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