Ehrenamtspreis für freiwilliges Engagement im Rhein-Pfalz-Kreis 2023

Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar.
Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt seit 2001 einen Ehrenamtspreis und möchte damit das bürgerschaftliche Engagement fördern und unterstützen. Dieser Preis wird nun zum zehnten Mal landkreisweit vergeben und ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert. Er wird alle zwei Jahre ausgeschrieben.
Warum wird der Ehrenamtspreis vergeben?
Der Preis soll dazu motivieren, durch eigene Mitarbeit etwas Gutes für die Allgemeinheit zu tun. Er ist vor allem für projektbezogene Leistungen, die das Gemeinwohl fördern, gedacht.
Wer soll geehrt werden?
Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die in besonders anzuerkennender Weise auf wirtschaftlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet zum Wohl des Rhein-Pfalz-Kreises, seiner Einrichtungen und seiner Einwohnerinnen und Einwohner gewirkt haben, sollen mit diesem Preis geehrt werden. Einzelpersonen kommen für die Auszeichnung ebenso in Frage wie zum Beispiel Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften, Agenda-21-Gruppen oder Initiativen von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Lehrern und Erziehern innerhalb des Kreises.
Was ist die Grundlage für die Ehrung?
Die projektbezogenen Maßnahmen im Rhein-Pfalz-Kreis müssen nach dem 01. Januar 2022 begonnen haben und spätestens Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Tätigkeiten und das
Engagement sind im Antrag detailliert darzustellen und zu erläutern. Gefragt sind dabei wesentliche Inhalte sowie die Dauer und der Wirkungskreis der Maßnahme, das Ergebnis für
das Gemeinwohl des Kreises, die Darstellung und Funktion des Antragstellers oder der Antragstellerin nebst einem Ansprechpartner für die Entscheidungsfindung. Die Antragsteller sollen ihren Wohnsitz im Landkreis haben.
Jede Person kann Vorschläge einbringen. Über die Vorschläge, die bis zum 30. September 2023 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden sollen, entscheidet eine Jury, bestehend aus Landrat Clemens Körner, den Kreisbeigeordneten, Vertretern der Kreistagsfraktionen sowie ehrenamtlich Tätigen. Abschließend wird der Kreistag aus einer Vorauswahl entscheiden.
Weitere Informationen:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Abteilung Schulen, Kultur, Sport und Bäder
Frau Nazan Yildiz
schulen-baeder@rheinpfalzkreis.de.
Der Ausschreibungstext sowie das Bewerbungsformular gibt es auch als Download auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises.
Quelle Rhein-Pfalz-Kreis

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