Ladenburg / Metropolregion Rhein-Neckar
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Ladenburg ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Kandelbach. Deshalb führt die Stadt Ladenburg am 23. März 2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang des Kandelbachs eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohnerinnen und Anwohner des Kandelbachs in Ladenburg aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Ladenburg bittet die Anwohnerinnen und Anwohner bzw. Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Iris Lipowsky (Tel. 06203 70-151 oder E-Mail iris.lipowsky@ladenburg.de).
Quelle: Stadt Ladenburg