Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.Stadtklinik Frankenthal passt ab 1. März die Besucherregelung an
Im Rahmen einer am 14. Februar 2023 kurzfristig einberufenen Sitzung der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder geeinigt, noch bestehende Corona-Schutzmaßnahmen Ende Februar weitestgehend aufzuheben.
Somit passt auch die Stadtklinik Frankenthal ihre Besuchsregelung ab dem 01.03.2023 an. Die Besucherbeschränkung von einem Besuchenden pro Patient/pro Tag entfällt. Auch die Vorlage eines Impf- bzw. Testnachweises ist ab dem 01. März nicht mehr notwendig. Bei Aufnahme der Patienten wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Weiterhin entfällt für alle Mitarbeitenden und stationäre Patient:innen die Maskenpflicht. Für Besucher:innen als auch für ambulante Patientinnen und Patienten bleibt die Maskenpflicht im Klinikgebäude (FFP2- Maske oder Mund-Nasen-Schutz) bis vorerst 7. April 2023 bestehen. Gerade in der Umgebung von älteren und kranken Menschen ist besondere Rücksicht geboten. Daher dürfen Besucher:innen mit Erkältungssymptomen und/oder Fieber unsere Klinik weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus gilt die Besuchszeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ausnahmen bzgl. der Besuchszeiten gelten nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal weiterhin für die Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden. Hier sind Besuche natürlich auch außerhalb der regulären Besuchszeit möglich.
Neue Regelungen ab 1. März 2023 im Überblick
Besucher:
Besuchszeiten 14 bis 19 Uhr
Testpflicht für Besucher entfällt
Maskenpflicht (bis vorerst 7. April 2023)
Stationäre Patienten:
Antigen-Schnelltest bei Aufnahme
Maskenpflicht entfällt
Ambulante Patienten:
Maskenpflicht (bis vorerst 7. April 2023)
Beschäftigte:
Die Test- und Maskenpflicht entfällt
Die Maskenpflicht im direkten Kontakt zu infektiösen Patienten bleibt bestehen
Quelle Stadt Frankenthal / Stadtklinik Frankenthal / Foto MRN News