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Heidelberg – Wirtschaft: Stadt Heidelberg setzt Ermöglichungskultur fort – Förderprogramm für Einzelhandel und erweiterte Außenbewirtschaftung – Gebühren reduziert

Archivbild: Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und die Wirtschaftsförderung der Stadt Heidelberg besuchten nach dem Corona-Lockdown den Designshop SabineSabine, um über Möglichkeiten und Nutzung den Förderung des Einzelhandels vor Ort beispielhaft zu informieren. Foto: MRN-NEWS/Atossa Kamran

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg setzt auch im Jahr 2023 ihre Ermöglichungskultur zur Unterstützung der Betriebe fort, die sie während der Corona-Pandemie gestartet hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 einstimmig beschlossen, das Förderprogramm für den
inhabergeführten Einzelhandel und die Erweiterung der Außenbewirtschaftung für die Gastronomie fortzusetzen sowie die Gebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer und ähnlichem zugunsten der Betriebe weiterhin deutlich zu reduzieren.

Förderprogramm für den inhabergeführten Einzelhandel
Heidelberger Betriebe können beim Förderprogramm für den inhabergeführten Einzelhandel bei Investitionen – auch für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nachhaltigkeit – eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Maßnahmenkosten beziehungsweise maximal 5.000 Euro erhalten. Dafür stehen jährlich 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Seit dem Start des Förderprogramms im Februar 2022 wurden bereits 38 Betriebe mit Beträgen
zwischen 500 und 7.500 Euro gefördert – die Unternehmen sind etwa zur Hälfte in der Innenstadt und zur Hälfte in anderen Stadtteilen angesiedelt. Der bisherige Fördertopf umfasste 195.000 Euro, wovon 155.000 Euro aus einer Spende des Heidelberger Unternehmers Wolfgang Marguerre stammten.

Erweiterung der Außenbewirtschaftung für die Gastronomie
Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 können Gastronomiebetriebe in Heidelberg größere Flächen zur Außenbewirtschaftung erhalten. Es profitierten bereits 123 Betriebe von der unbürokratischen Erweiterung der Außenbewirtschaftungsflächen. Die Regelung wird nun bis Ende 2023 fortgeführt. In Einzelfällen, die in der Vergangenheit zu Konflikten durch die erweiterte Außenbewirtschaftung entstanden sind, wird sich die
Stadtverwaltung gezielt mit dem Sonderfall befassen und sich für die Lösung des Konfliktes einsetzen.

Gebühren für Gastronomie und Einzelhandel deutlich reduziert
Die Gebühren für Außenbewirtschaftungsflächen, Werbeaufsteller, Warenständer, Dekorationsgegenstände und ähnlichem sind weiterhin deutlich reduziert: Wie schon im Vorjahr zahlen Betriebe auch in 2023 lediglich 25 Prozent der Gebühren, die vor Corona erhoben wurden. Die Stadt erlässt damit den Betrieben Gebühren im Umfang von insgesamt rund 300.000 Euro.

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