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Heidelberg – Altstadt: Gemeinderat stimmt Bebauungsplanentwurf für Erweiterung des Universitätscampus zu Bebauungsplan vor öffentlicher Auslegung

Campus in der Heidelberger Altstadt, Universitätsplatz. Foto Ribax auf Wikimedia: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heidelberg_Altstadt_Campus_Universität_Heidelberg_Universitätsplatz_mit_Blick_auf_die_Turmspitze_der_Heiliggeistkirche.JPG:
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeinderat hat am 9. Februar 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans „Altstadt –Erweiterung des Universitätscampus Altstadt" mehrheitlich zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die ehemalige Justizvollzugsanstalt „Fauler Pelz“ ist bereits seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen. Dem Entwurf des Bebauungsplans liegt ein konkretes Raumprogramm der Universität zugrunde. Demnach ließe sich auf dem Areal ein Teilbereich des Historischen Seminars sowie das Institut für europäische Kunstgeschichte einschließlich der zugehörigen Bibliotheksflächen zusammenführen. Zudem ist die Unterbringung einer historischen Glassammlung geplant. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung dieser Einrichtungen soll das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und neue Wegebeziehungen geschaffen werden. Geregelt werden im Bebauungsplan die Art der Nutzung, die maximal zulässige Grundfläche und die Begrünung von nicht überbauten Flächen und Dachflächen Im Vorfeld des Bebauungsplanes wurde vom Land eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die prüfte, ob sich das von der Universität entwickelte Konzept im städtebaulichen Umfeld stadtbildverträglich und unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte realisieren lässt. Zudem wurde geprüft, wie sich das Ensemble für die Stadtgesellschaft öffnen kann. Aufbauend auf dem Bebauungsplan soll für die Entwicklung eines konkreten, zu realisierenden Entwurfs ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, die bestmögliche städtebauliche und architektonische Lösung für die Planungsaufgabe zu finden. Der Gemeinderat hat außerdem beschlossen: „Im konkurrierenden Planungsverfahren soll zudem die Erinnerung an NS-Unrecht im Faulen Pelz in die Aufgabenstellung mit aufgenommen werden.“

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