Speyer – Beteiligung der Bürgerschaft an Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz  

Speyer/ Metropolregion Rhein-Neckar

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Mit der EU-Lärmumgebungsrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung in Form von Lärmaktionsplanung und –kartierung lag bis Dezember 2020 bei den Kommunen und wurde dann mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen.

„Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich an der Aufstellung des ersten gemeinsamen, landesweiten Lärmaktionsplans zu beteiligen und somit dazu beizutragen, dass vor Ort Verbesserungen im Gesundheits- und Umweltschutzniveau erzielt werden können“, wendet sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an die Speyererinnen und Speyerer.

„Im Lärmaktionsplan hat die Stadtverwaltung alle Maßnahmen festgehalten, die der Lärmminderung und –vorbeugung dienen. Es wird aufgezeigt, welche Überlegungen bereits umgesetzt oder aber verworfen wurden, aber auch, welche weiteren Schritte aktuell geplant und geprüft werden sollen“, erklärt Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann.

Im Rahmen der Beteiligung können Anregungen und Vorschläge noch bis Dienstag, 28. Februar 2023 unter www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz abgegeben werden.

Weitere Informationen sind unter www.speyer.de/de/umwelt abrufbar oder können telefonisch 06232 14-2456 beim Umweltamt erfragt werden.

 

Quelle: Stadtverwaltung Speyer

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