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Landau – Redeverbot und weitere Auflagen: Gerichte geben Stadt Landau bei Umgang mit Kundgebung am zurückliegenden Samstag Recht

Landau / südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar.
Ohne größere Zwischenfälle ist in der Stadt Landau am zurückliegenden Samstag eine Kundgebung mit Autokorso unter dem angemeldeten Motto „FÜR bezahlbare Energie- und Lebenshaltungskosten, FÜR den Erhalt des Bargeldes, FÜR die Entschädigung der Impf-Opfer der Corona-Lüge, FÜR Friedensverhandlungen und FÜR Politikerhaftung“ (sic) über die Bühne gegangen. In der Spitze demonstrierten rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann machen noch einmal deutlich, dass die Stadt diese Kundgebungen, angemeldet von außerhalb der Region, nicht verbieten kann. Sie hat jedoch Auflagen erlassen, die sowohl vom Verwaltungsgericht in Neustadt als auch vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt wurden.

Die Stadt hatte der Veranstalterin untersagt, mehr als 15 Trommeln bei der Kundgebung einzusetzen und außerdem ein Redeverbot ausgesprochen gegen einen Teilnehmer, der wegen Beleidigung, übler Nachrede und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einschlägig verurteilt ist, und gegen den aktuell in einer Vielzahl von Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Nötigung ermittelt wird. Oberbürgermeister und Ordnungsdezernent kündigen an, auch bei künftigen Kundgebungen dieser Art nach Möglichkeit so verfahren zu wollen.

Bei vergleichbaren Veranstaltungen hatte es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden von Landauerinnen und Landauern entlang der Wegstrecke über Inhalt und Lautstärke der Kundgebungen gegeben. Die Landauer Stadtspitze hat für diese Beschwerden größtes Verständnis.

Bildunterschrift: Landau von oben: Die südpfälzische Metropole hat Auflagen für eine Kundgebung am zurückliegenden Wochenende erlassen. Die Gerichte gaben ihr Recht. (Quelle: Stadt Landau)

QUelle Text Stadt Landau

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