Mainz – Verwaltungsgericht: Kleiner Kfz-Betrieb nicht in allgemeinem Wohngebiet erlaubt


Mainz / Ludwigshafen

  • INSERAT
    Umfrage zum Ende des Verkehrsversuchs autofreie Innenstadt Mannheim

Eine im Nebenerwerb von dem Inhaber geführte Kfz-Werkstatt mit Betrieb an nur einem Tag in der Woche ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Kläger beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner Garage in eine Kfz-Werkstatt mit einer Hebebühne und einem Hol- und Bringservice. Die beklagte Bauaufsichtsbehörde verweigerte die Baugenehmigung und führte aus, der Kfz-Betrieb sei in einem dem Wohnen dienenden allgemeinen Wohngebiet seiner Art nach generell unzulässig. Auf die Ausgestaltung des konkreten Betriebs komme es dabei nicht an. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren verfolgte der Kläger sein Begehren mit einer Klage weiter. Er machte geltend: Bei der Frage der Genehmigungsfähigkeit sei auf die konkrete Ausgestaltung des Kfz-Betriebs als kleiner, nicht störenden Unternehmung abzustellen. Diese lasse sich in die dörfliche Struktur der Gemeinde mit Wohngebäuden und Gewerbebetrieben ohne weiteres einordnen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

Die Kfz-Werkstatt füge sich seiner Art nach nicht in die von Wohngebäuden geprägte nähere Umgebung ein, die hier nicht das gesamte Dorf umfasse. Mit Blick auf seine immissionsträchtigen Auswirkungen sei ein Kfz-Betrieb typischerweise geeignet, den bestehenden Wohngebietscharakter als solchen zu beeinträchtigen. Wegen des gesetzlich vorgegebenen Schutzes des Gebietscharakters komme es bei der Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens grundsätzlich nicht darauf an, ob der konkrete Betrieb störend wirke. Der kleine Nebenerwerbsbetrieb des Klägers stelle auch nicht eine eigene Betriebsform unter den Kfz-Werkstätten dar. Die von dem Betrieb ausgehenden Auswirkungen seien auch in geringerem Umfang städtebauplanerisch nicht für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen, das in erster Linie dem Wohnen und daneben nur nicht störenden Nutzungen vorbehalten sei. Die geplanten Arbeitszeiten in den Abendstunden und an Samstagen würden in besonderer Weise dem Ruhebedürfnis der Bewohner des Wohngebiets zuwiderlaufen.

(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10. Januar 2023, 3 K 121/22.MZ)

Quelle Verwaltungsgericht Mainz

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER


  • GESELLSCHAFTSNEWS

    >> Weitere


  • MEHR AKTUELLE TOPMELDUNGEN

      Germersheim – Schülerfahrkarten online beantragen

    • Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Im Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2023/2024 die Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht den Eltern, deren Kinder in eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. INSERAT Umfrage zum Ende des Verkehrsversuchs autofreie Innenstadt Mannheim Ein Infobrief für ... Mehr lesen»

    • Wohnungsbrand in Leimen – Schnelles Eingreifen der Feuerwehr verhinderte Schlimmeres

    • Wohnungsbrand in Leimen – Schnelles Eingreifen der Feuerwehr verhinderte Schlimmeres
      Leimen / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) Aus bislang unbekannter Ursache kam es am frühen Sonntag morgen, gegen 01.45 Uhr, zu einer Brandentwicklung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Geheimrat-Schott-Straße. INSERAT Umfrage zum Ende des Verkehrsversuchs autofreie Innenstadt Mannheim Durch die zügige Brandbekämpfung der verständigten Feuerwehr konnte ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Gebäude verhindert werden. Gegen ... Mehr lesen»

    • Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Crash auf der Ortsumgehung Waldsee überschlug sich ein Fahrzeug..

    • Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Crash auf der Ortsumgehung Waldsee überschlug sich ein Fahrzeug..
      Waldsee (ots) Zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person kam es am Freitag, 24.03.23, um 16:30 Uhr auf der Ortsumgehung Waldsee (L533) zwischen dem Kreisverkehr Neuhofener Straße in der Einmündung zur Rehhütter Straße. Ein 54-jähriger Mann aus Ludwigshafen befuhr mit seinem PKW die Ortsumgehung in Richtung Schifferstadt, als ihm die 72-jährige PKW Fahrerin mit ... Mehr lesen»

    >> Alle Topmeldungen

  • MEDIENPARTNER
    Raphael B. Ebler Medienproduktion

  • NEUESTE VIDEOS

    >> Alle Videos
  • DIE NEUSTEN MRN-NEWS-VIDEOS FINDEN SIE
    >> IM VIDEOCENTER und
    >> BEI YOUTUBE

    Abonnieren bei Youtube!

  • Ihr Beitrag bei MRN-News.de

    Wenn Sie uns Nachrichten oder Events zur Veröffentlichung übermitteln möchten, können Sie dies direkt über unsere Website tun:

    >> News/Event einsenden

    Bei Fragen senden Sie einfach eine E-Mail an: info@mrn-news.de.


///MRN-News.de      
NACH OBEN SCROLLEN