Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar, 30. Januar 2023. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bedauert das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Solidaritätszuschlag. „Die Befreiung von 90 Prozent der Steuerzahler machte die Zusatzabgabe weitgehend zu einer Sondersteuer für Unternehmen und Gewerbetreibende – mit entsprechend negativen Folgen für Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts“, kommentiert IHK-Präsident Manfred Schnabel mit Verweis auf eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Wurde vorher rund ein Drittel aus unternehmerischer Aktivität bestritten, stieg der Anteil mit der Umstellung auf mehr als die Hälfte (57 Prozent). Gründe hierfür laut IW: Zum einen wurde der Soli als Aufschlag auf die Körperschaftsteuer beibehalten, so dass Kapitalgesellschaften weiter belastet werden. Zum anderen sind vor allem viele Selbständige und Personengesellschaften betroffen.
„Auch wenn die Ausgestaltung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungskonform ist, ändert sich nichts an der negativen Wirkung. Während unsere Wettbewerber wie Frankreich oder die USA Unternehmenssteuern gesenkt haben, hatte die damalige Bundesregierung die Chance auf eine Reform vertan“, kritisiert der IHK-Präsident. Er verweist darauf, dass bei der Steuerlast von Familienunternehmen Deutschland im internationalen Vergleich auf dem zweitletzten Platz liege. Noch gravierender sei, dass die dringend notwendige digitale und ökologische Transformation hohe Investitionen erfordert. „Was Unternehmen als Zusatzabgabe an den Staat abführen müssen, nimmt ihnen finanziellen Spielraum für Investitionen“, so Schnabel.
Nach dem heutigen Urteil ruhten nun die Hoffnungen auf dem Bundesverfassungsgericht, das abschließend darüber entscheide, ob der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form verfassungskonform ist.
Es bleibe aber in jedem Fall ein großer Vertrauensverlust in staatliches Handeln und damit in den Wirtschaftsstandort. „Der Soli wurde damals zeitlich befristet eingeführt, um die Lasten der Wiedervereinigung zu tragen. Die Weiterführung über das geplante Ende hinaus für einen Teil der Steuerpflichtigen war von diesem Zweck nicht mehr gedeckt.“ Auch am Bedarf an sich gebe es Zweifel: „Die Staatsquote stieg von 2018 bis 2021 um 8,3 Prozentpunkte auf 52,3 Prozent. Statt immer größere Anteile des erwirtschafteten Einkommens für sich zu beanspruchen, sollte der Staat konsumtive Ausgaben reduzieren, um ausreichend Investitionsspielräume zu haben“, so der IHK-Präsident abschließend.
Quelle IHK Rhein-Neckar.