Heidelberg – Seit 1. Januar haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld – Digitaler Antrag möglich – Stadt bittet um Verständnis für längere Bearbeitungszeiten

Heidelberg / Metropolregion TRhein-Neckar(red/ak) – Seit 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform. Dadurch erhöhen sich die bisherigen Wohngeldsätze deutlich, im Schnitt können Berechtigte mit einer Verdopplung der bisherigen Sätze rechnen. Außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Heidelbergerinnen und Heidelberger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. „Die steigenden Lebenshaltungskosten sind für viele Menschen mit geringem Einkommen ein großes Problem. Für ein gutes soziales Miteinander in der Stadt ist es deshalb wichtig, dass gerade jetzt mehr Bürgerinnen und Bürger entlastet werden“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.m Der Bund rechnet mit einer Verdreifachung der Antragszahlen. Wie andere Städte steht auch Heidelberg vor der Herausforderung, für die Umsetzung der erst zum Jahresende 2022 beschlossenen Wohngeldreform Personal zu finden. „Hier konkurrieren jetzt alle Kommunen um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Denn die Reform bedeutet eine hohe zusätzliche Arbeitsbelastung in den Wohngeldbehörden. Deshalb bin ich froh, dass wir uns rechtzeitig auf die Suche gemacht haben und bereits mehrere neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Wohngeldstelle finden konnten“, so Oberbürgermeister Würzner. Die Bearbeitungszeiten und damit auch die Auszahlungen werden wegen des sehr kurzfristigen Gesetzesbeschlusses und der deutlich erhöhten Zahl der Anspruchsberechtigten dennoch länger dauern als gewohnt. Dafür bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Bislang beziehen rund 1.300 Haushalte in Heidelberg Wohngeld. Zum 1. Januar 2023 haben bereits rund 300 Personen neu einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr.

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Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz bringt eine wichtige Entlastung sowohl für Mietende als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Das Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben, also deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Hierzu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und
familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgesetzt.
Digital Wohngeld beantragen Zur Antragstellung steht auch ein digitaler Wohngeld-Antrag auf der Internetseite der Stadt Heidelberg zur Verfügung unter www.heidelberg.de/wohngeld. Damit können Bürgerinnen und
Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung des Antrags wegen der erhöhten Zahl der Berechtigten länger dauern kann. Wichtig: Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt in diesen Fällen automatisch durch die Wohngeldbehörde der Stadt Heidelberg. Die Nachzahlung der Erhöhung ist vorgesehen für Februar/März 2023.

Infos und Hilfe
Weitere Fragen zur Wohngeldreform beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail anwohngeldstelle@heidelberg.de. Infos zum neuen Wohngeld und eine erste Orientierung zur voraussichtlichen Höhe des Wohngelds gibt auch der vorläufige Wohngeldrechner 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf dessen Internetseite unter

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