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Ludwigshafen – Verstärkte Kontrollen zur Durchsetzung der Pfandpflicht angekündigt

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
– Anzahl illegaler Müllablagerungen durch nichtbepfandete Verpackungen verringern
Der Abfallvollzugsdienst der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt und Klima, wird ab 2023 vermehrte und zielgerichtete Kontrollen der Pfand- und Rücknahmepflichten für Getränkeverpackungen durchführen.
Grundsätzlich ist auf mit Getränken befüllte Einwegverpackungen (zum Beispiel Polyethylen- Flaschen, sogenannte PET-Flaschen, Dosen) mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter ein Pfand zu erheben. Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg- Getränkeverpackungen 25 Cent (inklusive Umsatzsteuer) je Verpackung. Dabei unterliegen die importierten Einweg-Getränkeverpackungen ebenso der Pfandpflicht wie die in Deutschland abgefüllten Getränkeverpackungen. Das heißt, die Vertreiber*innen müssen diese auch bepfanden, zurücknehmen und verwerten.
Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen von den Abfüller*innen oder Importeur*innen als Erstvertreiber*innen über den Groß- und Zwischenhandel bis hin zu den Letztvertreibenden, zu erheben. Die Einweggetränkever-packungen sind vor dem Inverkehrbringen dauerhaft, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen. Geregelt ist dies im Verpackungsgesetz und bezweckt, dass die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt vermieden oder verringert werden.

Anzahl der illegalen Müllablagerungen durch nicht bepfandete Verpackungen verringern
Es wurde durch die untere Abfallbehörde festgestellt, dass in Ludwigshafen immer häufiger Dosen und PET-Flaschen ohne Pfand (vorwiegend aus dem Ausland importiert) verkauft werden. Diese werden dann infolge der Nichtbepfandung auch nicht an den Verkaufsstellen zurückgegeben, sondern finden sich teilweise als illegale Abfallablagerung im Stadtgebiet wieder. Die Nichterhebung von Pfand sowie die Nichtkennzeichnung der pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen stellen jeweils Ordnungswidrigkeiten dar.
In den vergangenen Jahren erfolgte aufgrund personeller Kapa-zitäten lediglich ein reaktiver Gesetzesvollzug; das heißt, es wur-de bei Bekanntwerden von Verstößen reagiert. Ab 2023 wird der Abfallvollzugsdienst aktive, eigeninitiierte und zielgerichtete Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Pfanderhebungspflicht durchführen. Dies ist Bestandteil einiger weiterer Maßnahmen, die zur Verringerung der illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet Ludwigshafen umgesetzt werden sollen.
Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt ist überzeugt, dass diese Maßnahme schnell Auswirkungen auf die Anzahl von illegalen Abfallablagerungen der Klein- sowie Einzelabfällen – wie beispielsweise Getränkeflaschen aus Polyethylen und Getränkedosen – haben wird. “Ziel ist es, die Einweggetränke-verpackungen wieder einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und die, durch einfaches Wegwerfen der unbepfandeten Verpackungen, entstehenden Abfallab-lagerungen einzudämmen und zu verhindern”, ergänzt er.

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