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Landau – Mehr Mehrweg im To-go-Bereich – Gastronomie muss seit Jahresbeginn Alternative zu Einwegbehältnissen anbieten – EWL begrüßt Gesetz

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Coffee-to-go-Becher, Essensboxen aus Pappe oder Plastik: Der Gebrauch von Einwegverpackungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Abfallberge wachsen, auch in Landau. Das ist nicht nur schlecht für Klima und Umwelt, sondern auch für das Stadtbild. Der sperrige Verpackungsabfall sorgt für übervolle Papierkörbe und wird oftmals achtlos auf der Straße oder im Park entsorgt. Eine seit 1. Januar 2023 geltende neue Vorgabe im Verpackungsgesetz soll das ändern. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen Restaurants, Cafés und Imbisse jetzt immer auch Mehrwegverpackungen anbieten. „Die neue Mehrwegpflicht im Gastrobereich kann dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden und ein Umdenken im Umgang mit Verpackungen anstoßen. Allerdings müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mitmachen und das Angebot für die Pfand- oder Rückgabesysteme annehmen. Wenn das klappt, ist es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem plastikfreien Landau“, freut sich Andreas Fischer, Abfallberater des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL). Damit spricht er an, dass weiterhin Einwegbehältnisse für Take-away erlaubt bleiben – nur muss zugleich ein Mehrwegbehältnis angeboten werden. Die Anbieter müssen es zurücknehmen, reinigen und wieder in den Umlauf bringen. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte unter 80 Quadratmetern und mit nicht mehr als fünf Beschäftigten.

Das Dilemma mit Einwegverpackungen
Während Mehrwegbehältnisse auch nach 500 bis 1000 Nutzungszyklen noch gut recycelt werden können, landen Einwegverpackungen bereits nach der ersten Verwendung im Müll. Besonders Aluminiumbehältnisse sind in der Herstellung sehr energieintensiv und es entstehen giftige Nebenprodukte. Doch auch die Alternativen aus Papier haben einen hohen Wasser- und Holzverbrauch – angesichts einer geringen Nutzungsdauer eine Ressourcenverschwendung. Hinzu kommt, dass Pappbehältnisse für Speisen und Getränke meist einen Kunststoffanteil haben und so weder für das Papier- noch für das Kunststoffrecycling geeignet sind. „Die neue Mehrwegvorgabe im To-go-Bereich sensibilisiert nochmal mehr Menschen für einen bewussten Umgang mit Ressourcen. Das begrüßen wir. Es bestätigt uns auch in unseren eigenen Bemühungen: Bereits 2018 haben wir dem Pfandsystem für Mehrwegbecher der Firma Recup in Landau auf die Beine geholfen, indem wir kaffeeausschenkenden Betrieben Startpakete zur Verfügung gestellt haben“, erläutert Bernhard Eck als Vorstandsvorsitzender des EWL.

Weiteres Gesetz in zwei Jahren
„2025 folgt ein weiterer wichtiger Schritt des Gesetzgebers. Dann sollen die Hersteller von Einwegprodukten aus Plastik an den Kosten für die Erfassung, Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Bereich beteiligt werden. Das kann unsere Entsorgungsinfrastruktur in der Stadtreinigung deutlich entlasten“, berichtet Bernhard Eck. Um den Aufwand zur Entsorgung der einzelnen Einwegkunststoffprodukte zu ermitteln, hat das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur Management GmbH (INFA) im vergangenen Jahr im Auftrag des Umweltbundesamtes beim EWL Daten für das Cluster der Mittel- bis Kleinstädte erhoben. Die Ergebnisse dienen als Grundlage zur Ermittlung der Kostensätze für die geplanten Herstellerabgaben. Sie sollen in einen Einwegkunststofffonds fließen, über den Städte und Gemeinden dann Gelder für ihre Aufwände erhalten. Laut der Studie des Umweltbundesamtes fallen dort jährlich deutschlandweit rund 434 Millionen Euro an Kosten für die Stadtreinigung durch Erfassung und Entsorgung der Einwegplastikprodukte an.

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