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Mannheim – Am 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Umsetzung der Wohngeldreform 2023 in Mannheim
Am 1. Januar 2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es handelt sich dabei um die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit Inkrafttreten dieser Reform wird sich der Kreis der Wohngeldberechtigten etwa verdreifachen. Insofern wird auch von einer Verdreifachung der Antragstellungen ausgegangen.

Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten offen, Wohngeld zu beantragen oder sich über ihren Anspruch zu informieren. Außerdem setzt die Stadtverwaltung Mannheim verschiedene Maßnahmen um, um ihren Service rund um das Thema Wohngeld ab dem 2. Januar 2023 zu erweitern. Hier finden Sie einen Überblick:

Antrag auf Wohngeld

Bürgerinnen und Bürger können ihren Antrag auf Wohngeld bequem und einfach unter www.mannheim.de/wohngeld herunterladen oder das Wohngeld direkt online beantragen über das Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de/wohngeldmannheim. Weiterhin sind Antragsformulare in den Wohngeldstellen in R1, 12 und K1 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich.

Die Wohngeldanträge und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in den Wohngeldstellen persönlich abgegeben, an wohngeld@mannheim.de gemailt oder postalisch an die Wohngeldstelle gesendet oder in R 1, 12 in den Briefkasten eingeworfen werden.

Wohngeldstelle für Neuanträge in K 1

Ab 2. Januar wird eine weitere „Wohngeldstelle“ in K1 eingerichtet. Hier können Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keine öffentlichen Leistungen beziehen, Wohngeld beantragen und eine Beratung erhalten.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr.

Wohngeldstelle für Folgeanträge in R 1, 12

Die Wohngeldstelle in R 1, 12 steht vorrangig für Bürgerrinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, zur Verfügung. In R 1, 12 werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags 15 bis 17 Uhr

Servicetelefon und Informationsangebot unter www.mannheim.de/Wohngeld

Die Wohngeldstelle ist auch telefonisch erreichbar. Das Servicetelefon ist unter den Telefonnummern (0621) 293 7839 und 293 7847 montags bis freitags 09 – 12Uhr
montags bis mittwochs 14 -16 Uhr erreichbar. Außerdem steht unter www.mannheim.de/Wohngeld ein Informationsangebot zur Verfügung.

Über die Wohngeldreform

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmalig oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld richtet sich an Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Altersrenten oder an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenen Mitteln bestreiten können und allein aufgrund der Wohnkosten öffentliche Leistungen beanspruchen müssen. Die Wohngeldreform verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ist bei Haushalten mit einem niedrigen Einkommen verhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund und gestiegenen Energiekosten verfolgt die Wohngeldreform das Ziel durch eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung des Berechtigtenkreises mehr Menschen den Zugang zu Wohngeld zu eröffnen

Quelle Stadt Mannheim

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