Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar
Die Anpassung der Grundsteuer durch den Bund bereitet vielen Bürgerinnen und Bürgern auch in Hockenheim Kopfzerbrechen. Da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung als nicht verfassungsgemäß eingestuft hat, ist nun eine Neuberechnung notwendig geworden. Bisher wurden Bebauungen und Veränderungen an der Bebauung ebenfalls mit in den Grundsteuersatz mit einbezogen, dies ist nun nicht mehr der Fall – die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) berechnet sich künftig rein aus dem Bodenwert. Deshalb wurden Grund-, Wohnungs- und Hauseigentümer aufgefordert, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Diese kann noch bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Der neue Grundsteuersatz gilt erst ab 1. Januar 2025, bis dahin sind jedoch noch einige Berechnungen notwendig, um die letztlich anfallende Grundsteuer für den Einzelnen zu berechnen. Der errechnete Steuermessbetrag wird für den genauen Steuerbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune berechnet. Dieser lag in Hockenheim bisher bei 440 Prozent. Die Stadt Hockenheim möchte auch mit der neuen Grundsteuer nichts am Gesamtvolumen der eingenommenen Gelder ändern – sprich weder Mehr- noch Mindereinnahmen dadurch generieren. Deshalb muss der Hebesatz der Gemeinde angepasst werden, voraussichtlich wird er etwas sinken.
Zur Anpassung des Hebesatzes ist es jedoch nötig, dass der Stadt alle Daten des Finanzamts vorliegen, dies wird jedoch noch einige Zeit dauern, da viele Eigentümer ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben beziehungsweise noch Angaben fehlen. Bis die endgültig von jedem Einzelnen zu zahlende Grundsteuer feststeht, wird es vermutlich bis 2024 dauern.
Für einige wird sich die Grundsteuer etwas erhöhen, einige werden jedoch auch weniger zahlen müssen. Bis Ende 2024 gilt jedoch weiterhin das alte Grundsteuerrecht, erst ab 2025 müssen die neu berechneten Beträge gezahlt werden.
Alle Informationen rund um die neue Grundsteuer B finden sich auf www.grundsteuer-bw.de.
Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim / Stadtwerke Hockenheim