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Ludwigshafen – #Strassenfasnacht: Veranstaltungen sind möglich §26 POG in der Anwendung machbar

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.

„Es war schon Aufwand, aber wir haben es in den Griff bekommen“. Christoph Heller, Präsident des Großen Rates und Jockel Mendel, Vorsitzender der Huddelschnuddler betonen im Anschluss an die Straßenfasnacht die Machbarkeit einer solchen Veranstaltung vor dem Hintergrund des neuen Paragraphen 26 des Polizeiordnungsgesetzes (POG). Die gesetzlichen Auflagen hatten vor einigen Wochen für Unruhe gesorgt, da neue, zunächst unklare Auflagen hinzugekommen sind. Das Genehmigungsverfahren ist komplizierter geworden und musste sowohl von den Antragstellern als auch von der Verwaltung ausgelotet werden. „Wir haben jetzt eine Art Blaupause zusammen mit der Verwaltung entwickelt, die uns auch für die Zukunft Sicherheit gibt“, so Heller. „Gerne können auch andere Veranstalter unser Wissen abrufen“. Die Verwaltung sei durch das Gesetz verpflichtet, die Antragsteller zu unterstützen. „Zusammen sollte es dann funktionieren“. Auf jeden Fall blicken beide Vereine jetzt optimistisch auf kommende Veranstaltungsorganisationen.

Quelle Text Großer Rat

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