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Mannheim – Randalierer leistet Widerstand gegen Polizeibeamte

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar

Am Donnerstagabend (3. November) leistete ein 30-jähriger marokkanischer Staatsbürger am Haltepunkt Mannheim-Arena Widerstand gegen Polizeibeamte von Bundes- und Landespolizei. Vorausgegangen war dem Sachverhalt ein Körperverletzungsdelikt im Zug durch den Tatverdächtigen.

Gegen 20:45 Uhr erhielt die Bundespolizei durch die Deutsche Bahn AG die Kenntnis über eine randalierende Person in der S 3 auf dem Weg von Mannheim Hauptbahnhof zum Haltepunkt Mannheim-Arena.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 30-Jährige kurz zuvor in der S-Bahn einermit der  Fahrgastbefragung beauftragten Person unvermittelt gegen das Schienbein trat. Der Geschädigte wurde hierbei glücklicherweise nicht verletzt.

Während der gesamten polizeilichen Maßnahmen zeigte sich der Tatverdächtige aggressiv und verweigerte eine Zusammenarbeit. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde dem Mann ein Platzverweis für den Haltepunkt Mannheim-Arena erteilt. Diesem kam der 30-jährige marokkanische Staatsbürger trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach.

Zur Durchsetzung der Anordnung sollte der Mann schließlich durch die Beamten vom Haltepunkt weggeführt werden. Der 30-Jährige leistete hierbei erheblichen Widerstand, indem er die Beamten bespuckte und durch Treten und Schlagen versuchte, sich aus deren Griffen zu lösen.

Letztlich brachten die Beamten den Tatverdächtigen zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn vorläufig fest. Bei den Angriffen wurde niemand verletzt und auch der Tatverdächtige selbst blieb unverletzt.

Da Anhaltspunkte für eine Alkohol- und Drogenbeeinflussung bei dem 30-Jährigen vorlagen, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durch einen Polizeivertragsarzt eine Blutprobe entnommen. Der Mann verbrachte die Nacht im polizeilichen Gewahrsam und wird im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser entscheidet über die Fortsetzung der
Haft.

Den 30-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

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