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Heidelberg – Frühzeitig Vorsorge treffen: Stadt bietet Infos zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Ab 7. November Aktionswoche der Verbraucherzentralen


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann man in gesunden Tagen selbst bestimmen, wer Entscheidungen in finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln soll, falls man dazu irgendwann nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgemappe der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hilft dabei. Frühzeitig vorsorgen sollten dabei nicht nur ältere Menschen. Denn mit Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten.

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen überraschen manchen: Wer infolge eines Unfalls, eines Schlaganfalls, einer anderen schweren Erkrankung oder aus Altersgründen seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, bekommt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt. Das kann man durch rechtzeitige Vorsorge verhindern, indem man einer Vertrauensperson seiner Wahl eine umfängliche Vorsorgevollmacht erteilt. Eine Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn es nahe Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister gibt. Sie sind nicht automatisch die rechtlichen Vertreter.

Vorsorgemappe der Stadt Heidelberg: Infos gedruckt oder digital

Die Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg hält für Interessierte die Mappe „Ihre Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ bereit. Hierin finden sich umfangreiche Informationen zum Thema Vorsorge sowie Vordrucke zum Ankreuzen. Erhältlich ist die Vorsorgemappe für zwei Euro bei allen Bürgerämtern der Stadt oder bei der Betreuungsbehörde, Bergheimer Straße 155. Die Informationen und alle Formulare sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg zum Herunterladen hinterlegt unter www.heidelberg.de/betreuungsbehoerde.

Bei der Betreuungsbehörde können Bürgerinnen und Bürger auch Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen lassen, um die Akzeptanz der Vollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung noch zu erhöhen. Die Gebühren dafür betragen zehn Euro. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Weitere Informationen gibt es bei der Betreuungsbehörde der Stadt Heidelberg, Bergheimer Straße 155, Telefon 06221 58-38920.

Aktionswoche der Verbraucherzentralen vom 7. bis 11. November

Auch die Verbraucherzentralen bieten in der Woche vom 7. bis 11. November 2022 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Infos online unter www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge.

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