Brühl / Metropolregion Rhein-Neckar.
Ist Ihr Hund angemeldet?
Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch
Bereits seit über 200 Jahren erheben die Städte und Gemeinden im Südwesten Deutschlands eine Hundesteuer. Eine Wahlmöglichkeit haben sie dabei nicht – die Erhebung wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Neben den zusätzlichen Gemeindeeinnahmen, soll die Steuer vor allem dazu beitragen, dass sich die Hundehaltung, insbesondere die Haltung von Kampfhunden, in Grenzen hält. Die jährliche Hundesteuer beträgt in Brühl derzeit 96,00 Euro für den Ersthund. Für jeden weiteren Hund müssen zusätzlich jeweils 192,00 Euro im Jahr bezahlt werden. Zudem gibt es Steuerbefreiungsmöglichkeiten, für Kampfhunde gelten Sonderregelungen.
Die Erhebung der Hundesteuer setzt voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter auch angemeldet werden. Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Regelmäßig gehen entsprechende Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus ein. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde nun entschieden, dass nicht nur die einzelnen und zufällig gemeldeten Fälle verfolgt werden sollen. Stattdessen wird eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme für das gesamte Gemeindegebiet durchgeführt. Dazu werden in den nächsten Wochen alle Haushalte in Brühl und Rohrhof durch Mitarbeiter der beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragungen den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern vor Ort erhoben. Die jeweils geltenden Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid19-Pandemie werden eingehalten.
Die Gemeindeverwaltung weist die betroffenen Hundehalter darauf hin, eine fehlende Anmeldung unverzüglich in den nächsten Tagen nachzuholen. Ansonsten können rückwirkende Steuerfestsetzungen und je nach Sachlage Bußgelder bis zu 10.000 Euro geltend gemacht werden.
Weitere Informationen sowie die aktuell gültige Hundesteuersatzung können auf der Homepage der Gemeinde Brühl (www.bruehl-baden.de) abgerufen werden.
Quelle Gemeinde Brühl