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Heidelberg – Staatsanwaltschaft Heidelberg, Stadt Heidelberg und Polizeipräsidium Mannheim unterzeichnen Absichtserklärung zur Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar.
Heidelberg (ots)
Die Planungen für ein Haus des Jugendrechts nehmen Gestalt an: Am Freitag unterzeichneten die Spitzen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim im Beisein der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Marion Gentges MdL, im Heidelberger Rathaus eine gemeinsame schriftliche Absichtserklärung. In einem sogenannten Letter of Intent hielten Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsident Siegfried Kollmar den aktuellen Stand ihrer gemeinsamen Planung fest.

Gentges sagte: “Ich freue mich, dass heute die Weichen für das Haus des Jugend-rechts in Heidelberg gestellt werden. Das Konzept hat sich nun schon vielerorts bewährt und ist zu einem wesentlichen Bestandteil bei der erfolgreichen Bekämpfung von Jugendkriminalität geworden. Wenn Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt jetzt in konkrete Planungen einsteigen, ist das eine gute Nachricht.”

Die drei Behörden sind mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren beteiligt. Während die Staatsanwaltschaft hauptsächlich dafür zuständig ist, in Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten aufzuklären und einer Ahndung zuzuführen, verfolgt die in die Zuständigkeit des städtischen Jugendamts fallende Jugendhilfe im Strafverfahren maßgeblich das Ziel, Erziehungs- und Betreuungshilfe für die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern, ebenso für betroffene Volljährige unter 21 Jahren (Heranwachsende), zu leisten. Gemeinsames und übergeordnetes Ziel aller drei Kooperationspartner ist der Erziehungsgedanke, mit dem erneuten Straftaten einer oder eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegengewirkt werden soll.

Um diese Ziele im Rahmen der Partnerschaft “Sicher in Heidelberg” noch besser zu erreichen, sollen die jeweiligen Spezialisten ihrer Behörden – Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte, Jugendsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter der Polizei und die Jugendhilfe im Strafverfahren – zukünftig gemeinsam in einem Gebäude arbeiten: dem Haus des Jugendrechts Heidelberg. Durch die Anwesenheit aller beteiligten Institutionen und kurze Wege sollen Reibungsverluste vermieden, die Dauer der Ermittlungsverfahren verkürzt und rasch erzieherische Hilfen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet werden können, um die-se in eine autonome, straffreie Zukunft zu führen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

So kann etwa der Jugendsachbearbeiter der Polizei gleich nach Eingang einer Strafanzeige gegen einen Jugendlichen die zuständige Staatsanwältin informieren. Diese kann dadurch frühzeitig den Fall sichten. Dies ermöglicht ihr von Anfang an, einerseits die notwendigen Ermittlungsschritte festzulegen (und entbehrliche aus-zuscheiden) und sich andererseits mit der zuständigen Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren über zielführende Erziehungsmaßnahmen auszutauschen. Durch derart abgestimmtes Handeln kann bereits im frühesten Verfahrensstadium zum Beispiel ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet oder durch geeignete Jugendhilfemaßnahmen ein Haftbefehl vermieden werden.

Entscheidend für die Förderung des effektiven Umgangs mit der Jugenddelinquenz durch einen institutionsübergreifenden, parallelen und ganzheitlichen Ansatz ist die frühzeitige Kommunikation der Verfahrensbeteiligten miteinander. Verwirklicht werden soll diese insbesondere durch regelmäßige Hausbesprechungen und Fall-konferenzen, aber auch durch digitale Formate, die neue Impulse für die weitere Verfahrensbearbeitung geben können. Ungeachtet dieses Geists der Zusammenarbeit bleiben sich alle Akteure ihrer unterschiedlichen Rollen bewusst.

Die für das Haus des Jugendrechts erforderlichen Räumlichkeiten müssen noch gefunden und dann gemeinsam verwaltet werden. Im Rahmen der fortlaufenden Kooperationsgespräche wird sich auch herausstellen, inwiefern sich das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der dortigen Jugendhilfe im Strafverfahren ebenfalls am Haus des Jugendrechts Heidelberg beteiligen wird.

Mit einer Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts würde Heidelberg dem erfolgreichen Beispiel einer Vielzahl anderer Städte in Baden-Württemberg und dem Bundesgebiet folgen, die bereits seit Jahren mit Häusern des Jugendrechts sehr positive Erfahrungen gesammelt haben. Die Heidelberger Kooperationspartner sind daher zuversichtlich, dass es ihnen im künftigen Haus des Jugendrechts noch besser gelingen wird, kriminelle Karrieren bereits in jungem Alter zu verhindern, das Recht durchzusetzen und erzieherische Hilfen anzubieten, um so die Allgemeinheit zu schützen.

Leitender Oberstaatsanwalt Herrgen sagte im Rahmen der Unterzeichnung: “Ich habe vor einigen Jahren das Haus des Jugendrechts in Mannheim mit aufgebaut und als Leiter der Jugendabteilung der dortigen Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit als ausgesprochen gewinnbringend erlebt. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, auch in Heidelberg ein Haus des Jugendrechts zu realisieren.” Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betonte: “Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke klar im Vordergrund. In einem gemeinsamen Haus des Jugendrechts greifen Angebote der Beratung, Prävention und Vereitlung künftiger Straftaten be-sonders schnell und effektiv ineinander. Daher wäre ein Haus der kurzen Wege in Heidelberg ein Gewinn.” “Die schnelle und effektive Kommunikation ist bei Strafverfahren unter Beteiligung von Jugendlichen oder Heranwachsenden essentiell, um weitere Straftaten oder gar kriminelle Karrieren zu verhindern. Wie das Beispiel Mannheim zeigt, sind wir mit einem Haus des Jugendrechts auf einem guten Weg.”, so Polizeipräsident Siegfried Kollmar. “Kooperationen in Jugendstrafverfahren sind unabdingbar”, erklärte der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger. Der Landkreis sei bisher in den Prozess eingebunden gewesen und stehe einer möglichen Beteiligung offen gegenüber, sofern sich für alle Beteiligten Synergien ergeben. “Zurzeit werden die Möglichkeiten einer Beteiligung des Rhein-Neckar-Kreises an einem Haus des Jugendrechts unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten eines Landkreises geprüft”, erläutert der Landrat und sagt weiter: “An-schließend werden wir selbstverständlich die Gremien des Kreises informieren und gegebenenfalls um die notwendigen Entscheidungen bitten.”
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Foto Quelle Peter Dorn

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