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Landau – Kreisverwaltung setzt Energiesparmaßnahmen um – starke Kostensteigerungen für Gas in kreiseigenen Gebäuden erwartet

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Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat in den vergangenen Wochen einen Maßnahmenplan zum Energiesparen erarbeitet. „Unter Federführung des Zentralen Gebäudemanagements haben wir umfassende Maßnahmen zum effektiven Einsparen von Energie in allen kreiseigenen Gebäuden, auch an unseren Schulen, identifiziert. Diese Maßnahmen sind außerdem intern mit dem Personalrat abgestimmt“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Vielfach läuft die Umsetzung, wie zum Beispiel im Falle von Heizungsoptimierungen, bereits. „Der ab Oktober vorgesehene Winterbetrieb des Maßnahmenplans wird spürbare weitere Schritte bringen, die zugleich notwendig, verantwortlich und vertretbar sind“, so der Verwaltungschef und hält fest: „Zum allgemeinen Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren, müssen und wollen wir unseren Beitrag leisten. Sorgsam mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen ist das Gebot der Stunde.“

Auch aus finanziellen Gründen ist Sparen geboten: Die Verwaltung geht laut aktuellen Berechnungen von einer Vervielfachung der Kosten für die Gasversorgung in den Kreis-Gebäuden aus. „Über alle kreiseigenen Gebäude hinweg, also die Dienstgebäude der Kreisverwaltung und die Gebäude der Schulen in Landkreis-Trägerschaft, erwarten wir im Durchschnitt 439 Prozent Steigerung oder knapp 1,9 Millionen Euro an Mehrkosten für Gas“, zeigt Seefeldt die Dimension auf. Auch für den Strom in Verwaltung und Schulen rechnet das Zentrale Gebäudemanagement für das nächste Jahr mit erheblichen Mehrkosten: Voraussichtlich wird die Steigerung hier im Schnitt 162 Prozent betragen. Dies jeweils bezogen auf die aktuell veranschlagten Kosten für 2023 im Vergleich zu den veranschlagten Kosten des Jahres 2022.

Die Maßnahmen zum Energiesparen, die der Landkreis für seine eigenen Liegenschaften umsetzen wird, umfassen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen sowie Vorgaben das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern betreffend. Zu den technischen Maßnahmen gehört, dass die maximal zulässige Raumtemperatur im Winterbetrieb für Klassensäle und Büros in den kreiseigenen Schulen auf 20 Grad Celsius beschränkt werden wird. In der Kreisverwaltung werden es maximal 19 Grad Celsius sein, zudem werden in der Verwaltung Gemeinschaftsflächen wie Flure gar nicht beheizt werden. In Schul- und Verwaltungsgebäuden wird ab Oktober nur während definierter Tageszeiten auf diese Temperaturen geheizt. Außerhalb dieser Heizzeiten werden die Heizungen im Absenkbetrieb auf 15 Grad Celsius laufen.

Unter den Maßnahmen, die sich an das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern der Gebäude richten, fällt viel Bekanntes, aber sehr Effektives zum Energiesparen: Stoßlüften statt Kipplüften, Monitore und Licht bei länger als zehn Minuten dauernder Abwesenheit ausschalten, Aufzüge wann immer möglich nicht benutzen, angepasste Kleidung tragen, Ladekabel nach Laden eines Endgeräts vom Strom trennen, Türen der Klassensäle und Büros geschlossen halten und mehr. Organisatorisch wird zum Beispiel die abendliche Nutzung von kreiseigenen Gebäuden im Winter deutlich begrenzt sein – unter anderem durch die Zusammenfassung von Elternabenden in Schulen auf bestimmte Abende oder bestimmte Kalenderwochen.

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