Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar, 19. August 2022. Anders als alle anderen Bezieher von Gas werden die Unternehmen, die Gas für Heizung bzw. als Rohstoff benötigen, doch nicht durch die vorgesehene Senkung der Mehrwertsteuer entlastet. Bei den Betrieben gilt die Mehrwertsteuer steuersystematisch nur als ein durchlaufender Posten. Somit erhält die Wirtschaft keine Kompensation für die neue Gas-Umlage, die ab Herbst gelten soll. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass die Unternehmen in dieser wirtschaftlich und energiebezogenen schwierigen Lage nicht die erforderliche Aufmerksamkeit der Politik erhalten.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar