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Speyer – Hans-Purrmann-Preise 2023: Ausschreibung für den Förderpreis „Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer für Bildende Kunst“

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar

I. PREIS UND ADRESSATEN
Die Stadt Speyer hat 1965 anlässlich des 85. Geburtstages von Hans Purrmann den Förderpreis „Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer für Bildende Kunst“ gestiftet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Malers, der zu den berühmtesten Söhnen der Stadt zählt, sollte der Preis an förderungswürdige junge Künstler*innen verliehen werden. Seit 2017 wird der Förderpreis ebenso von der Hans Purrmann Stiftung getragen wie der von ihr initiierte, seit 2012 zusätzlich vergebene Preis („Großer Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer“).
Bereits zum 21. Mal lobt die Stadt Speyer den mit 6.000 Euro sowie einer eigenen Publikation dotierten Förderpreis aus und fordert mit dieser Ausschreibung öffentlich zur Bewerbung auf.
Um den Förderpreis kann sich jede*r bewerben, die/der vergleichbar den Lebensstationen Hans Purrmanns (Geburt in der Pfalz, Lebens- und Arbeitsstationen in München, Berlin, Paris, Rom, Florenz, aber auch der Schweiz sowie dem Bodensee) einen europäischen Blick und Bezug, aber auch einen Bogen von europäischen Metropolen und ländlichen Räumen aufweist und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

II. ZEITLICHER ABLAUF
Für beide Preise findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt mit dem Ziel, je bis zu maximal 8 Bewerber*innen für die Ausstellung und das jeweilige Hauptauswahlverfahren einzuladen.
Ausschreibung: September bis Oktober 2022
Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr (es gilt das Datum des Maileingangs)
Vorauswahl: voraussichtlich Mitte November 2022
Werkanlieferung/ Ausstellungsaufbau: 26. Januar bis 7. Februar 2023, nach Vereinbarung
Hauptauswahl: 10. Februar 2023
Preisverleihung: 11. Februar 2023, 16 Uhr im Historischen Ratssaal in Speyer mit anschließender Ausstellungseröffnung
Wettbewerbsausstellung: 11. Februar bis 12. März 2023 im Kulturhof Flachsgasse in Speyer Öffnungszeiten: Do – So 11 – 18 Uhr

III. BEWERBUNGSMODALITÄTEN
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1.9.2022 und endet am 31.10.2022.
Für die Vorauswahl des Förderpreises sind folgende Unterlagen einzureichen:
– das vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterschriebene Bewerbungsformular mit bis zu sechs ein- oder mehrteiligen Wettbewerbsarbeiten aus den Jahren 2022, 2021 oder 2020 (max. 7 DIN A4-Seiten)
– ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht (max. 1 DIN A4-Seite)
– ein Portfolio mit weiteren Arbeiten aus der jüngeren Vergangenheit (Fotos und Texte zur künstlerischen Arbeit, max. 10 DIN A4-Seiten)
Audio- bzw. Videoarbeiten müssen auf einer externen Datenbank (z.B. eigene Website, Vimeo oder andere) hinterlegt und über einen Browser (Microsoft Edge oder Firefox) abrufbar sein. Bei Arbeiten die länger sind als 10 Minuten, ist darüber hinaus ein Zusammenschnitt zur Verfügung zu stellen, der diese Dauer nicht übersteigt. Im Bewerbungsformular sind der Link bzw. die Links zur entsprechenden Arbeit sowie eine Kurzbeschreibung anzugeben.
Bei allen anderen Arbeiten sind im Bewerbungsformular jeweils bis zu zwei nicht digital bearbeitete Fotos einzufügen.
Die Bewerbung kann nur digital per E-Mail an purrmannpreis@stadt-speyer.de eingereicht werden und muss in einer PDF-Datei (max. 15 MB, Bezeichnung: Nachname, Vorname) das Bewerbungsformular inklusive der eingereichten Werke, den Lebenslauf und das Portfolio enthalten. Links oder Dateien, die über WeTransfer oder ähnliche Portale heruntergeladen werden müssen, können ebenso wie Zip-Dateien nicht angenommen werden.
IV. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich die/der Bewerber*in mit den in den Vergaberichtlinien und der Ausschreibung genannten Bedingungen einverstanden. Sie/Er akzeptiert darüber hinaus die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Speyer sowie die Informationen nach Art. 13 der DSVGO für die Abteilung „Kulturbüro und Städtepartnerschaften“ der Stadtverwaltung Speyer. Weiterhin erklärt die/der Bewerber*in, dass sie/er Urheber*in der eingereichten Arbeiten ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sie/er bestätigt darüber hinaus die Richtigkeit sowie Vollständigkeit aller Angaben.
Im Falle der Einladung zur Hauptauswahl stimmt die/der Bewerber*in zu, dass Reproduktionen der zur Ausstellung kommenden Arbeiten veröffentlicht sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Dokumentationen genutzt werden. Die/der Urheber*in der Reproduktion (Fotograf*in) ist von Seiten der Künstlerin/des Künstlers zu benennen. Ebenso ist die/der Bewerber*in mit Reproduktionen zur Verwendung für die interne Ausstellungsdokumentation, zur Presse- und Fernsehberichterstattung über die Ausstellung bzw. die Preisträger*innen, für die auf die Ausstellung bzw. die Preisträger*innen bezogenen Social-Media-Aktivitäten sowie für die Publikation als Teil des Preisgeldes einverstanden.
Bewerbungen, die nicht den Vergaberichtlinien oder den unter Punkt III genannten Modalitäten entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
Die unter Punkt II genannten Termine geben den derzeitigen Planungsstand wieder und können sich ggf. ändern.
Die Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

V. WICHTIGE UNTERLAGEN UND KONTAKT
Unter www.speyer.de/purrmann-preise finden Sie zum Download:
– die Vergaberichtlinien
– das Bewerbungsformular
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anke Illg Stadt Speyer, Kulturbüro und Städtepartnerschaften – Wettbewerbsorganisation – Fon: +49 6232 14-2250 purrmannpreis@stadt-speyer.de www.speyer.de/purrmann-preise

Quelle: Stadtverwaltung Speyer

Fotoquelle: Stefan Issig

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