Der beschlossene Standortvorschlag verteilt das Ankunftszentrum auf zwei jeweils an den
Parkway angrenzende Flächen. Die Registrierungs- und Verwaltungseinheit wird im östlichen Bereich zwischen dem Parkway und der Autobahn entstehen. Die Unterkunft für Menschen auf der Flucht wird auf der zentralen Fläche zwischen den Offiziersvillen (im Norden) und dem künftigen Stadtteil-Zentrum untergebracht werden. Der Planungswettbewerb soll daher besonders auf kurze Wegeverbindungen zwischen den beiden Einrichtungsteilen achten. Zudem sollen gute Wegeverbindungen von den angrenzenden Quartieren um das Ankunftszentrum herum und in Richtung Zentrum mitgedacht werden. Weiterhin sollen die Planungsbüros eine gemeinsame Nutzung und nachhaltige Gestaltung der Freizeitflächen und eine weitgehende Integration des Baumbestandes berücksichtigen.
Stadt, Finanzministerium (Land), Regierungspräsidium (RP) und Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) hatten sich auf die Durchführung des Planungswettbewerbs durch das Land für die weitere Planung zum Ankunftszentrum verständigt. Die genaue Aufgabenstellung des Wettbewerbs wird nun durch das Land unter Beteiligung des RP, der Stadt und der BImA erarbeitet. Die Auslobung des Wettbewerbs sowie eine spätere bauliche Realisierung erfolgen durch das Land. Die Flächen sind im Eigentum der BImA. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Heidelberg. Der Stadt ist es sehr wichtig, dass die Planung und Umsetzung des neuen Ankunftszentrums zügig geschieht und die Stadt bei den Verfahrensschritten weiterhin eng eingebunden wird.