Südliche Weinstraße – Waldbrandgefahr in den Wäldern steigt

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar

Durch die anhaltenden warmen Temperaturen und den wenigen Niederschlag der letzten Wochen, sind die Böden der Wälder sehr trocken. Deshalb steigt auch die Waldbrandgefahr. Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) des Landkreises Südliche Weinstraße, Jens Thiele, gibt deshalb wichtige Hinweise zum Verhalten im Wald und seinen Randgebieten.

Waldbrandgefahr: Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gibt wichtige Hinweise zum Verhalten im Wald und seinen Randgebieten.

Verhaltensregeln im Wald

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen extrem gefährlich. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen (auch genannt Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen, Himmelsfackeln) ist generell untersagt. „Durch den Funkenflug kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand geraten“, so BKI Thiele.

 

Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur empfiehlt, auf Grillen zu verzichten oder unbedingt sich auf dafür vorgesehene Flächen und Plätze zu beschränken. Brennende oder glimmenden Gegenstände dürfen nicht aus dem Fahrzeug geworfen worden – hierdurch können ausgedehnte Böschungs- und Flächenbrände entstehen.

 

Glasflaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden (Brennglaseffekt). Offene Feuer dürfen ebenso nicht am Waldrand bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden. Darüber hinaus ist es generell verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.

 

Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen sollte unterbleiben. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen.

Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten dürfen generell nicht mit Fahrzeugen blockiert werden. Die Waldwege sind Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge. Fahrzeug sollten nicht über trockenem Gras geparkt werden. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.

 

Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) wird empfohlen, die so eingestuften Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.

Informationen zu den jeweiligen Waldbrandstufen finden sich im Internet (z.B. unter www.wettergefahren.de, eine Homepage des Deutschen Wetterdienstes).

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen trotzdem zu einem Wald- oder Flächenbrand muss sofort über die bekannte Notrufnummer 112 die Feuerwehr alarmiert werden.

Quelle: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

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